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Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD alarmiert Windkraftakteure Baden-Württembergs

Sowohl die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg (PEE-BW) und der Landesverband Baden-Württemberg im Bundesverband Windenergie (BWE), als auch die Landesumweltministerin und Grünenpolitikerin Thekla Walker warnen mit Blick auf den nun veröffentlichten Koalitionsvertrag vor einem neuen Stillstand beim Windparkzubau in dem Bundesland. Werde der Satz zur Überprüfung des Referenzertragsmodells im nun den Parteien zur Zustimmung vorgelegten Koalitionsvertrag zur Wirkung kommen, gefährde dies die Wettbewerbsfähigkeit und die Errichtung von Windenergieanlagen im Südwesten. „Dabei überprüfen wir auch das Referenzertragsmodell auf Kosteneffizienz unter anderem hinsichtlich unwirtschaftlicher Schwachwind-Standorte“, haben die Chefverhandler von CDU/CSU und SPD als Einigung für ihre mutmaßlich künftige Koalition schriftlich vereinbart. Das Referenzertragsmodell sichert Aufschläge auf die in Ausschreibungen bezuschlagten Vergütungssätze für küstenfernere Windparkprojekte, damit Projekte in windstarken Gebieten in Norddeutschland und windschwächere süddeutsche Standorte in den Ausschreibungen vergleichbare Wettbewerbsbedingungen haben. Es drohe nun „ein Kahlschlag bei Projekten in Baden-Württemberg“, warnen BWE-Landesverband und PEE-BW.

Beide Gruppierungen verweisen darauf, dass die nach langem Stillstand in Baden-Württemberg nun wieder aufblühenden Windparkprojektierungen nach einer jüngsten Welle an neune Genehmigungen und Ausschreibungszuschlägen für Vergütungstarife von 2028 bis 2030 sehr viele Turbinenerrichtungen im Bundesland zu erwarten seien. Bis zu 1.000 Windräder könnten bis dahin im Bau oder schon im Betrieb sein.

Auch ein zweiter Prüfauftrag im Koalitionsvertrag zum Windkraftausbau halten die Südwest-Windkraft-Branchenvertretenden für tückisch für den Windparkbau im Bundesland. Der Koalitionsvertrag kündigt an: „Die Flächenziele für 2032 evaluieren wir“. Doch die für Baden-Württemberg im Windflächenbedarfsgesetz vorgesehenen 1,8 Prozent der Landesfläche als Nutzungsfläche für Windkraft sollen bereits Ende 2025 in den neuen Regionalplänen des Bundeslandes umgesetzt sein. Das sieht eine Vorgabe der Landesregierung an die Planungsverbände vor. Die Überprüfung der 1,8 Prozent könnten die Regionalplaner aufhalten, deuten die beiden Regionalverbände an.

Auch Baden-Württembergs Umweltministerin Thekla Walker befürchtet dies: „Bei der Windkraft riskiert die künftige Bundesregierung einen erneuten Einbruch der Windbranche im Süden. Die geplanten Änderungen beim Referenzertragsmodell laufen darauf hinaus, dass Projekte aus Baden-Württemberg bei Ausschreibungen nach dem EEG es deutlich schwerer haben werden.“ 

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