Nicole Weinhold
Die Warming Stripes machen es deutlich, auch in Baden-Württemberg schreitet die Klimakrise weiter voran. Im Kampf gegen die Erderwärmung hat das Bundesland nun sein Klimaschutzgesetz novelliert. Was beinhaltet das überarbeitete Gesetz? Volker Kienzlen, Geschäftsführer der Klimaagentur des Landes, KEA-BW, erklärt bei einer Pressekonferenz: „Von den meisten Regelungen sind Kommunen unmittelbar betroffen.“ So müssten sie künftig ihre Energieverbräuche dokumentieren und in einer Datenbank veröffentlichen. Zudem werde die kommunale Wärmeplanung für Stadtkreise und große Kreisstädte verpflichtend.
Dänemark
Patrizia Renoth von der Dänische Energieagentur berichtet über die vielfältigen Erfahrungen Dänemarks mit Wärmenetzen und allgemein der CO2-Reduktion im Wärmesektor. Das Land habe bereits nach der Ölkrise 1979/80 angefangen, auf Kraftwärmekopplung zu setzen - damals allerdings noch mit fossilem Gas. Iris Basche vom Freiburger Umweltschutzamt berichtet über den Masterplan Wärme ihrer Stadt. "Wie soll Fernwärme weiterentwickelt werden? Wir wird sie erneuerbar?" Das seien wichtige Fragen in diesem Zusammenhang. Sie berichtet über Herausforderungen: Schwierig sei es gewesen, von Firmen die entsprechenden Daten zum Energieverbrauch zu bekommen. Durch das novellierte Klimagesetz sei das jetzt geregelt. "Jetzt können wir unser Wärmekataster verbessern." Sie betont, es sei gut, alle Beteiligten einzubeziehen. Die Stadt Freiburg haben die Badenova als Versorger einbezogen, aber auch die ganzen Betreiber von Wärmenetzen.
Solarpflicht
Außerdem könnten Kommunen Klimamobilitätspläne entwickeln, mit denen sie ihre Treibhausgasemissionen dauerhaft und deutlich senken. Weiteres spannendes Thema: Solarpflicht für Nichtwohngebäude und große Parkplätze - wenn diese neu gebaut werden.
Wärmeplan und Energiedaten
Jede große Kreisstadt und jeder Stadtkreis im Land müssen in den kommenden drei Jahren einen Wärmeplan erstellen und ihn ab 2024 fortschreiben. Innerhalb der ersten fünf Jahre der Wärmeplanung soll die Umsetzung von mindestens fünf Maßnahmen starten.
Webinar
KEA-BW bietet ein Webinar am 12. Januar, in dem es um die Erfassung des Energieverbrauchs durch Gemeinden und Gemeindeverbände geht. Besprochen wird unter anderem, wie sich die Erfassungspflicht für Gemeinden mit systematischem Energiemanagement von den Kommunen ohne ein solches System unterscheidet.
Kostenfreie Beratung
Nach Einschätzung von Volker Kienzlen ist Baden-Württemberg mit der Neujustierung seines Klimaschutzgesetzes auf dem richtigen Weg. Die KEA-BW begrüße die neuen Maßnahmen. "Wir wollen Kommunen dabei unterstützen, die Ziele des Klimaschutzgesetzes zu erfüllen: den Treibhausgasausstoß des Landes bis zum Jahr 2030 um insgesamt 42 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken." Alle Landkreise, Städte und Gemeinden könnten sich von des fünf Kompetenzzentren der KEA-BW kostenfrei beraten lassen.
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