Das Bündnis Bürgerenergien (BBEn) und der Bunde für Umwelt und Naturschutz (BUND) haben mir Unterstützung von weiteren Verbänden Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Inhalt der Beschwerde ist die Verschleppung der Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED II durch die Bundesregierung. Diese Richtlinie hätte bis zum 30. Juni dieses Jahres in deutsches Recht umgesetzt werden müssen.
Peter Altmaier wiegelt ab
Das Bundeswirtschaftsministerium des Peter Altmaier (CDU) hat auf Nachfrage von BBEn erklärt, es sehe keinen weiteren Handlungsbedarf und die RED II sei bereits in deutsches Recht umgesetzt. Rückendeckung bekommt er aus der SPD-Fraktion im Bundestag. „CDU und SPD beteuern ihr Bestreben, den Klimaschutz voran zu treiben. Dafür müssen die erneuerbaren Energien endlich um ein Vielfaches schneller ausgebaut werden. Das Gegenteil ist der Fall, weiterhin wird verzögert und gebremst“, sagt Antje von Broock, Geschäftsführerin des BUND. „So auch bei der Umsetzung der EU-Erneuerbaren Richtlinie, welche die Chance für eine neue Ausbaudynamik ergeben hätte.“
Rechtsgutachten sieht Lücken bei der Umsetzung
Deshalb fordern die jetzt klagenden Verbände die EU-Kommission auf, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Sie stützen sich auf ein Rechtsgutachten des beauftragten Rechtsanwalts Philipp Boos. Er kommt zu der Erkenntnis, dass die Regelungen vor allem mit Blick auf die Eigennutzung von Solarstrom immer noch nicht eruoparechtskonform sind. „Die im EEG geforderte Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Stromverbraucher verhindert, dass gemeinsam handelnde Eigenversorger eine Anlage zur Eigenversorgung auch gemeinsam betreiben können“, resümiert er in seinem Gutachten. „Auch die rechtlich zugelassenen Mieterstrommodelle setzen dieses Recht nicht um, da sie lediglich eine Belieferung von Mietern mit Strom aus EEG-Anlagen erfassen.“
Energiegemeinschaften nicht definiert
Darüber hinaus hat es die Bundesregierung versäumt, die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften nach Artikel 22 der RED II zu definieren. Auch wurde ihnen nicht das Recht zugesprochen, gemeinsam erzeugte Energie untereinander zu teilen (Energy Sharing), um sich aus eigenen Anlagen zu versorgen, beklagen die Verbände das Versäumnis der Bundesregierung. „Nicht alle Vorgaben aus der EU-Richtlinie sind Gipfelstürmer beim Klimaschutz“, sagt Susanne Jung, Geschäftsführerin des Solarenergie-Fördervereins Deutschland, der die Klage unterstützt. „So wird mit 32 Prozent erneuerbare Energien bis 2030 die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziel von Paris im wirtschaftsstarken Europa kaum zu schaffen sein. Die verpflichtenden EU-Regelungen zur Bürgerenergie sind allerdings zwingend und bestens geeignet, umfassende Klimaschutzinvestitionen auszulösen“, betont sie.
Studie zeigt Lösungen
Zur zusätzlichen Begründung der Beschwerde stützen sich die Verbände auf eine energiewirtschaftliche Studie des Instituts für Zukunftsenergie- und Stromsysteme (IZES), die ebenfalls Defiziten bei der Umsetzung der Erneuerbaren-Richtlinie der EU bemängelt. In dieser Studie formulieren die Autorinnen auch Lösungsvorschläge, wie der Bürgerenergie bei richtlinienkonformer Umsetzung neuer Rückenwind verschafft und die Akzeptanz sowie der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland gefördert werden können. Dazu orientierten sie sich auch an Praxisbeispielen aus anderen EU-Staaten. Sowohl diese Studie als auch das Rechtsgutachten, auf das sich die Beschwerde in Brüssel stützt, steht zum kostenlosen Download auf der Internetseite des BBEn zur Verfügung. Dort finden Sie auch die Stellungnahme von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.
Neben dem BBEn und dem BUND unterstützen die Klage unter anderem der Solarenergie-Förderverein Deutschland, die Energy Watch Group, der Bunde der Energieverbraucher, die Ökoenergieversorger Greenpeace Energy, Elektrizitätswerke Schönau, Naturstrom sowie der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie und weitere Ökoenergie- und Umweltschutzverbände und verschiedene Bürgerenergiegenossenschaften. (su)
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