In den Vorschlägen geht es darum, die Situation der niedersächsischen Windparkplaner soweit zu stärken, dass sie für das bundesweit eingeführte System der Ausschreibungen gerüstet sind. Durch die Auktionen hat sich der Standortwettbewerb verschärft. Nur wer es schafft, die Projektkosten massiv zu senken, kann sich einen Zuschlag sichern. Windwärts weist auf landesspezifische Kostennachteile hin. Der Planer empfiehlt, die Nachteile abzuschaffen und das Planungsrecht weiterzuentwickeln, um Niedersachsen den entscheidenden Standortvorteil in diesem Wettbewerb zu verschaffen, Investitionen im Land anzuregen und aktiv Wirtschaftsförderung zu betreiben.
Niedersachsen würde durch den Erhalt von Wertschöpfung und qualifizierten Arbeitsplätzen bei Herstellern, Zulieferern, Planern und Dienstleistern von den Anpassungen profitieren.
Einige Vorschläge des Planers beziehen sich auf die Landes- und Regionalplanung: unter anderem wird ein erleichtertes Repowering alter Anlagen empfohlen, sowie auch eine Senkung des Ersatzgeldes für Eingriffe in das Landschaftsbild. Auf Bundesebene könnte eine neue Landesregierung die Windbranche unterstützen, indem sie sich dafür einsetzt, die Ausbaubegrenzung für Windenergie im EEG aufzuheben und faire Wettbewerbsbedingungen in den Ausschreibungen zu schaffen.
Unter anderem lauten die Vorschläge, ein einheitlichen Regelung müsse beim Ersatzgeld eingeführt werden, das als Kompensation für den Eingriff in das Landschaftsbild durch die Errichtung von Windenergieanlagen gezahlt werden muss. Zudem müsse das Ersatzgeld gesenkt werden und die „Arbeitshilfe Naturschutz und Windenergie“ des Niedersächsischen Landkreistags müsse abgelöst werden. Bei Repowering-Projekten solle der Rückbau berücksichtigt werden, wenn es um die Berechnung des Ersatzgeldes
geht. Und eine Reduktion des Ersatzgeldes beim Einsatz einer bedarfsgerechten Kennzeichnung sei ebenfalls sinnvoll. Windenergienutzung in Landschaftsschutzgebieten (soweit der Schutzzweck dies nicht eindeutig ausschließt) sollte ebenfalls erlaubt werden. Generell sollten Höhenbegrenzungen aus städtebaulichen Gründen untersagt werden.
Hier finden Sie das vollständige Schreiben.
(Nicole Weinhold)