Die Novelle werde zum wichtigen „Impulsgeber zur weiteren Beschleunigung des Windenergieausbaus“, erklärte der Bundesverband Windenergie (BWE) am Donnerstag in einer Pressemitteilung. Das reformierte Bundesimmissionsschutzgesetz (BimschG) enthält nun sowohl neue Regelungen zum Repowering, als auch klare Fristen für die Genehmigungsbehörden sowie eine Beschränkung der Behörden auf nur wenige Möglichkeiten, angeblich fehlende Unterlagen nachzufordern. Dabei vereinfachen die neuen Repoweringregeln das Genehmigen des Anlagenaustauschs, indem sie aus dem bisherigen Turbinenbetrieb eine gundsätzliche Verträglichkeit des Windenergiegebietes für die Natur und die benachbarte Wohnbevölkerung schlussfolgern. Und für Behörden gilt nach der nun erwarteten baldigen Bestätigung der Novelle im Parlament der Bundesländer, im Bundesrat, dass sie den gesamten Antragsprozess digitalisieren müssesn – ihn am Computer leicht zugänglich machen und die Antragsschritte schnell bearbeiten lassen.
Zugleich bedauerte der BWE, dass die seit zwei Jahren währende Aussetzung der tages- oder jahreszeitlichen Abschaltungen von Windenergieanlagen in den Wintermonaten – die Behörden verfügen solche Abschaltungen als Schallschutz und gegen den Schattenwurf der Rotoren auf Anwohnerhäuser – nun enden soll. Die Politik müsse die Aussetzung, die als Maßnahme zur Versorgungssicherheit galt, durch ein nächstes Gesetzespaket noch verlängern, sagte BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek. Damit die Erleichterungen fürs Windpark-Repowering „voll zur Entfaltung“ kommen, müsse die Politik außerdem bei nächster Gelegenheit das Baugesetzbuch an sie anpassen.
Lesen Sie hier die detaillierte Stellungnahme des BWE zur jüngsten BimschG-Reform, womit der Windkraftverband alle Regelungen außerdem noch im Einzelnen bewertet!
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