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Grünes Licht fürs Energy Sharing

Der Erneuerbarengesamtverband Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat den am Mittwoch vorgestellten Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) für das reformierte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gelobt. Die Vorlage enthalte „viele begrüßenswerte Ansätze“ zur Neuregelung für „entscheidende Aspekte des deutschen Energiemarktes“. Vor allem werde das Energy Sharing nun „endlich angepackt“. Der Entwurf werde die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende stärken. Beim Energy Sharing können sich regionale Gemeinschaften von Einwohnern und Unternehmen als Investierende oder Betreibende von Erneuerbare-Energien-Anlagen zusammenschließen, um die produzierte Energie ohne zusätzliche Netzentgelte unter sich zu verteilen und zu nutzen.

Mit dem Energy Sharing holt die Bundesregierung verspätet eine Vorgabe der Europäischen Union nach, die nationale Regelungen für die regionalen Energiegemeinschaften schon bis Mitte des Jahres 2021 verlangt hatte.

Auch die Netzanschlüsse für Erneuerbare-Energien-Anlagen will die Bundesregierung mit dem neuen EnWG vereinfachen. Der BEE bewertet dazu: „Allgemein werden die Bedingungen für den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen verbesser, und viele Punkte der im Branchendialog zur Beschleunigung von Netzanschlüssen mit BMWK und Netzbetreibern erarbeiteten Fokusagenda werden adressiert“. Auch einen verpflichtenden und einheitlich ausgestalteten Kapazitätsreservierungsmechanismus erkennt der BEE als Pluspunkt an, um den Netzanschluss für neue Grünstromanlagen zu beschleunigen. Zudem kündigt der Referentenentwurf an, dass die Verteilnetzbetreiber über ein zentrales digitales Programm im Internet den Investoren der Erneuerbare-Energien-Anlagen unverbindlich Auskünfte über freie Netzanschlusskapazitäten am anvisierten Netzverknüpfungspunkt gibt. Zudem soll das Online-Tool aber auch über alternative Anschlussmöglichkeiten informieren.

Doch der BEE äußert auch Kritik. Für innovative Netzanschlüsse biete das EnBW in der Referentenentwurfsversion noch keinen Raum. Insbesondere die von den Erneuerbare-Energien-Verbänden geforderte sogenannte Überbauung der Netzverknüpfungspunkte, wenn zusätzlich zu den Erneuerbare-Energien-Anlagen dort auch Stromspeicher zum Einsatz kommen und überschüssig überzeugten Grünstrom wegpuffern. Die vom BEE in einem eigenen Konzept skizzierte Überbauung sieht den Anschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen mit mehr Stromerzeugungskapazität vor, als das Netz aufnehmen kann. Bei voller Wind- oder Sonnenstromerzeugung der Anlagen müssen diese dann daher ihren Betriebe herunterregeln oder den Grünstrom in Elektrobatterien ausspeichern. Doch weil eine Vollauslastund der Erneuerbare-Energien-Anlagen selten vorkommt, sehen die Berechnungen bei einer Überbauung von 250 Prozent der Netzanschlusskapazität die größte Wirtschaftlichkeit für die Betreiber der Anlagen und die beste Netzauslastung. Als besonderes effektiv bewerten die Berechnungen einen Netzanschluss von Photovoltaik- in Kombination mit Windenergieanlagen innerhalb einer 250-Prozent-Überbauung. Durch die wetterbedingt oft gegenläufige sich ergänzende Einspeisung würde im Mittel in Deutschland eine 53-prozentige Netzauslastung eintreten.

Der BEE hofft nun allerdings auch darauf, dass er die Bundesnetzagentur als Unterstützerin einer Überbauungsregelung sieht. BEE-Präsidentin Simone Peter sagte dazu: „Hier wird eine große Chance vertan, die bereits bestehende Netzinfrastruktur effizienter zu nutzen und somit zu einem schnelleren und kostengünstigeren Ausbau der Erneuerbaren beizutragen. Eine Einschätzung, die so auch bereits von der Bundesnetzagentur geteilt wurde, weshalb der Vorschlag noch bis Ende des Jahres umzusetzen ist.“

Auch weitere Maßnahmen für die Direktvermarktung von Grünstrom vermisst der BEE sowie den künftigen Umgang mit negativen Strompreisen. Diese treten auf, wenn mehr Wind- oder Sonnenstrom in die Netze fließen, als die Einkäufer auf den Strommärkten abnehmen wollen und deshalb negative Strompreise eintreten. Stromabnehmer bekommen dann die Abnahme des Stroms sogar bezahlt. Diese durch die vermehrte wetterabhängige Einspeisung zunehmende Entwicklung wird für die Grünstromanlagen künftig zunehmend verlustreich, weil die Anlagenbetreiber dafür anders als früher künftige keinen finanziellen Ausgleich mehr erhalten sollen. „Hier wird eine große Chance vertan, die bereits bestehende Netzinfrastruktur effizienter zu nutzen und somit zu einem schnelleren und kostengünstigeren Ausbau der Erneuerbaren beizutragen. Eine Einschätzung, die so auch bereits von der Bundesnetzagentur geteilt wurde, weshalb der Vorschlag noch bis Ende des Jahres umzusetzen ist“, betonte Peter.

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