Nicole Weinhold
Im Mai trat in der Ukraine das Gesetz „Über die Änderung einiger Gesetze der Ukraine in Bezug auf die Sicherstellung von Wettbewerbsbedingungen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen“ inkraft. Wie in vielen Ländern weicht damit eine feste Einspeisevergütung für erneuerbare Energien einem Ausschreibungssystem - verbunden mit der Hoffnung, das Steigen der Strompreise aufzuhalten. "Eine hohe Einspeisevergütung in der Ukraine, insbesondere Einspeisevergütung für Solaranlagen, führte zu einer übermäßigen Preisbelastung für ukrainische Stromverbraucher, die mit der Inbetriebnahme neuer Kraftwerke immer weiter wachsen wird", erklärt die Rechtsanwaltskanzlei DLF in einem Legal Alert.
Windparks ab fünf MW nehmen teil
Konkret startet das Ausschreibungssystem am 1. Januar 2020. Dann ist die Förderung von Strom aus Wind- oder Sonnenenergie nur mit Teilnahme und Sieg bei Ausschreibungen für die Vergabe von Förderquoten möglich. Wer fällt unter die unter die Ausschreibungspflicht? Windparks mit mehr als fünf Megawatt (MW) und Solarparks mit einer Leistung über einem MW. Derzeit entsteht der leistungsstärkste Windpark in der Ukraine. Andere Unternehmen, die beabsichtigen, Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu
erzeugen, unabhängig von der installierten Leistung der Anlage und der erneuerbaren Energiequelle (bei Wasserkraft gilt es nur für Micro-, Mini- und Kleinwasserkraftanlagen), können freiwillig an Ausschreibungen teilnehmen. Gleichzeitig dürfen diese Unternehmen nicht an Ausschreibungen für die Zuteilung von Quoten für die Energieerzeugungsanlagen teilnehmen, für die zuvor eine Einspeisevergütung gewährt wurde und /oder die aufgrund einer Ausschreibung eine Unterstützung erhalten haben.
Vergütung und Abnahme für 20 Jahre
Die Rechtsanwaltskanzlei DLF verweist auf den Vorteil der festen Vergütung bei einem Zuschlag über 20 Jahre. Zudem sei die garantierte Stromabnahme zum Ausschreibungspreis ein Vorteil.
Das System soll bis Ende 2029 mit Ausschreibungen zweimal pro Jahr laufen. Das Ministerkabinett der Ukraine wurde mit der Durchführung einer Pilotausschreibung im Jahr 2019 beauftragt.
Gleichzeitig wird 2020 für bestehende Anlagen die Einspeisevergütung für Solar um 25 Prozent und Wind um zehn Prozent gesenkt. In den darauf folgenden drei Jahren wird Solar jährlich um 2,5 Prozent gesenkt und Wind um 1,5 Prozent.