Wie der Bundesverband Solarwirtschaft mitteilt, haben sich die Regierungsparteien im Bundestag darauf geeinigt, dass der Deckel für die Förderung von Solaranlagen „unverzüglich aufgehoben” ist. Demnach haben sich die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Carsten Linnemann (CDU) und Matthias Miersch (SPD) darauf geeinigt, dass die Förderung von Photovoltaikanlagen auch weitergehen kann, wenn der Ausbau die Größenordnung von 52 Gigawatt erreicht hat.
Noch vor wenigen Tagen abgelehnt
Das ist ein Durchbruch, nachdem die Unionsparteien und die SPD am vergangenen Donnerstag im Bundestag noch einen entsprechenden Vorstoß von B90/Grüne in Bausch und Bogen abgelehnt haben. Damals stimmte nur die Fraktion der Linken dem Vorschlag der Grünen zu, den Solardeckel gleich mit der in dieser Sitzung verhandelten kleinen EEG-Novelle abzuschaffen. Die Union beharrte vor wenigen Tagen noch darauf, dass die Förderung von Solaranlagen nur weitergehen kann, wenn die SPD dem Kahlschlag der Windkraft zustimmt. Dabei ging es darum, dass Windkraftanlagen grundsätzlich nur in einem Abstand von einem Kilometer zu jeglicher Wohnbebauung errichtet werden dürfen. Jetzt ist es offensichtlich zu einer Einigung in dieser Streitfrage gekommen.
Windabstände werden Ländersache
So wird für die Windkraft eine Länderöffnungsklausel eingeführt. Damit liegt die Verantwortung für die Abstandsregeln bei den Bundesländern. Sie können den Mindestabstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung in ihre Landesbauordnungen aufnehme – oder eben auch nicht. Einzig für Bayern bleibt die derzeitige, strengere Regelung der Mindestabstände bestehen.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar begrüßt die Einigung und die Abschaffung des Solardeckels. „Wir hoffen, dass dies tatsächlich die lang ersehnte Rettung ist. Jetzt dürfen wir keine Zeit mehr verlieren. Bereits in der kommenden Woche muss die Einigung Gesetzeskraft erlangen, damit der Solardeckel gerade noch rechtzeitig fällt”, betont Körnig. Denn noch ist Vorsicht geboten, ob das auch tatsächlich schnell in eine gesetzliche Regelung umgesetzt wird. Schließlich hatte die Bundesregierung den Solardeckel schon im vergangenen Herbst verkündet. Doch die Verabschiedung einer entsprechenden Regelung scheiterte bisher am Widerstand der Energiewendebremser in der Unionsfraktion. Bleibt für die Solarbranche zu hoffen, dass sich die Halbwertszeit von Aussagen aus der großen Koalition drastisch erhöht.
Förderung nicht unterbrechen
Denn nach Berechnungen des BSW Solar wird die installierte Solarstromleistung in Deutschland schon im Juli den Wert von 52 Gigawatt erreichen. Sollte der Förderstopp dann eintreten, würde die Nachfrage nach Solaranlagen um die Hälfte des bisherigen Wertes einbrechen. Denn dann werden kaum noch Photovoltaikanlagen auf Dächern mit einer Leistung von bis zu 750 Kilowatt errichtet. „Schon eine vorübergehende Förderunterbrechung würde massive Schäden in der Solarwirtschaft anrichten”, warnen die Branchenvertreter vor einer weiteren Verschleppung einer gesetzlichen Regelung.
Einigung längst überfällig
Auch für Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, war die Einigung längst fällig, damit der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland weitergehen kann. „Es kommt jetzt auf die Bundesländer an: Sie müssen den Windkraftausbau aktiv unterstützen und daher flächenbegrenzende Regelungen mittels pauschaler Abstände vermeiden”, sagt sie. „Die Länderöffnungsklausel, auf die sich die Regierungsfraktionen geeinigt haben, gibt den Ländern dafür den notwendigen Spielraum.”
Stärkung für die Wirtschaft
Zudem könne jetzt wieder mehr in regenerative Energieerzeugung investiert werden, was auch gut für die durch die Coronakrise geschwächte Wirtschaft ist. „Dafür ist auch die vereinbarte Modernisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren essentiell”, betont Andreae. „Die Koalition sollte den neuen Schwung nutzen, um auch bei der Steuer- und Abgabenbelastung auf den Strompreis etwas zu tun.” Sie schlägt unter anderem eine Absenkung der Stromsteuer und der EEG-Umlage vor.
Absenkung der EEG-Umlage geplant
Letzteres hat die Bundesregierung schon auf den Weg gebracht. Wie das Bundeswirtschaftsministerium auf Nachfrage von Erneuerbare Energien bestätigt, liegt bereits ein entsprechender Entwurf für die Änderung der der Erneuerbaren-Energien-Verordung (EEV) vor. Ziel ist es, die EEG-Umlage zum 1. Januar 2021 abzusenken und die Einnahmeausfälle auf dem EEG-Konto mit Steuermitteln auszugleichen. Der Entwurf ist derzeit in der Abstimmung der einzelnen, betroffenen Bundesministerien. Schließlich muss unter anderem auch das Finanzministerium einbezogen werden, da dieses die Haushaltsmittel zur Verfügung stellen muss. Die EEV-Novelle ändert dann die Berechnung der EEG-Umlage durch die Netzbetreiber. Diese müssen die zu konkret festgelegten Steuergelder mit berücksichtigen und als Einnahmen auf dem EEG-Konto einrechnen.