Josef Baur, CEO Eueco
Damit die Energiewende gelingt, müssen in den kommenden Jahren tausende neue Windkraftwerke in Deutschland errichtet werden. Derzeit stocken viele Genehmigungsverfahren sowie der Ausbau. Vielerorts schwindet Akzeptanz. Folgerichtig fordern die Politik und die Branche gleichermaßen, Kommunen und Bürger künftig besser an Windprojekten zu beteiligen und die Wertschöpfung lokaler zu verankern. Während über diese grundsätzliche Zielrichtung weitgehende Einigkeit besteht, kursieren für eine mögliche Umsetzung unterschiedliche Lösungsvorschläge.
Bürgerbeteiligung als obligatorische Bedingung
Eueco schlägt vor, die Bürgerbeteiligung zur obligatorischen Bedingung für Windprojekte zu machen. Die Gemeinden sollen dabei in ihrer Funktion als kommunale Raumplaner und legitimierte Bürgervertretung eine Schlüsselfunktion einnehmen. Je nach den regionalen Besonderheiten und Bedürfnissen können Kommunen demnach jene Beteiligungsform zur Bedingung machen, die lokal am besten geeignet ist. Der Projektierer muss ihm dafür aus den gängigen und praxisüblichen Optionen drei Varianten vorschlagen. Bevor es zur Umsetzung kommt, soll ferner über ein Interessenbekundungsverfahren geklärt werden, ob und in welchem Umfang für die gewählte Form der Bürgerbeteiligung vor Ort tatsächlich eine Nachfrage besteht. Ist das Interesse der Bürger an der von der Kommune vorgeschlagenen Beteiligungsform zu gering, so entbindet dies den Projektierer von der Umsetzung. Die Bürgerbeteiligungspflicht wird dann ausgesetzt. Im Regelfall aber wird Bürgerbeteiligung bei Windprojekten auf diesem Wege kommunal gesteuert und die regionale Wertschöpfung und Akzeptanz erfolgreich gestärkt.
Bürgerbeteiligung in der Praxis
Auf 65 Prozent soll der Anteil der Erneuerbaren Energien bis 2030 ansteigen. Jahr für Jahr müssen dafür rund vier Gigawatt an neuen Windparks in Deutschland ans Netz gehen. Dafür braucht es die aktive Unterstützung der Menschen und Kommunen vor Ort: Teilhabe und lokale Wertschöpfung sind hier der Schlüssel für die Akzeptanz.
In der Praxis erfolgt die Beteiligung von Bürgern in der Regel bislang nur auf freiwilliger Basis. Während in der Vergangenheit die Errichtung von sogenannten Bürgerwindparks oftmals auf die Initiative der Menschen vor Ort ausging, ist der klassische Fall heute, dass professionelle Projektierer die Einbindung der Bürger vor Ort anstreben. Je nach Bundesland und Kommune können zudem genehmigungsrechtliche Auflagen die Bürgerbeteiligung verlangen. Zu nennen ist hier beispielsweise das mecklenburg-vorpommerische Beteiligungsgesetz, welches Projektierer dazu verpflichtet, vor Ort Bürgern und Kommunen eine Beteiligung anzubieten. Bislang wurden jedoch noch keine Projekte auf diesem Wege umgesetzt. In Thüringen wurde das Siegel „Faire Windenergie Thüringen“ eingeführt, welches Bürger-beteiligungsmodelle im Rahmen einer Selbst-verpflichtung anreizt. Eine bundesweite Regelung existiert hingegen nicht. Daher werden aktuell eine Vielzahl unterschiedlicher Modelle angewandt.
Zwei Beteiligungstypen mit hoher Praxisrelevanz
Es lassen sich dabei zwei Beteiligungstypen mit hoher Praxisrelevanz unterscheiden. Aktive Beteiligungen beinhalten die Option der Mitbestimmung. Derartige Eigentümermodelle sind im Windbereich bislang vor allem in Form von GmbH & Co. KGs sowie Genossenschaften umgesetzt worden, wobei Genossenschaften entweder prozentual an Windparks beteiligt werden oder einzelne Anlagen erwerben. Die passive Form der Beteiligung sind verzinste Kapitalbeteiligungen, also beispielsweise Sparprodukte, die im Auftrag der Projektierer durch Banken emittiert werden, sowie Nachrangdarlehen, die meist über Schwarmfinanzierungsmodelle eingeworben werden (vgl. Abbildung). Weitere Beteiligungsmodelle, wie etwa vergünstigte Stromtarife für Anwohner von Wind-parks, sind punktuell umgesetzt worden oder in der Entwicklung.
Die verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten von Beteiligungsmodellen sind Chance und Risiko zugleich. Je nach Projekt und Region kann es passgenaue Lösungen geben. Allerdings führt die Freiwilligkeit heute vielerorts zu Problemen. Denn in der Realität werden die Beteiligungsmodelle oftmals nicht auf die Bedürfnisse und Erwartungen der jeweiligen Region zugeschnitten. Was in einer bayerischen Gemeinde attraktiv ist, kann im ländlichen Raum in Brandenburg auf Desinteresse oder Ablehnung stoßen. Denn die Bereitschaft, sich finanziell an Windprojekten zu beteiligen, kann regional stark variieren. Ebenso wird der Wunsch nach Mitbestimmung von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich stark wahrgenommen. Kommunen sind daher oftmals überfordert und auch für Projektierer ist oft unklar, welche Nachfrage nach Beteiligungsformen es vor Ort gibt.
Politisches Ziel: Kommunen und Bürger stärker beteiligen
Aktuell gibt es Bestrebungen, eine bundeseinheitliche Regelung zur Bürgerbeteiligung zu entwickeln. Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung vorgenommen, die Beteiligung von Kommunen und Bürgern auszuweiten: „Wir werden durch eine bundeseinheitliche Regelung beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) die Standortgemeinden stärker an der Wertschöpfung von EE-Anlagen beteiligen und die Möglichkeiten einer Projektbeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern verbessern, ohne dass dies insgesamt zu Kostensteigerungen beim EE-Ausbau führt."
Wie dies umgesetzt werden kann, wird derzeit in der Fachwelt diskutiert. Ein Vorschlag der Agora Energiewende zielt darauf ab, Kommunen über eine finanzielle Ausschüttung zu beteiligen, wobei die Mittel dann zweckgebunden für die Verbesserung der Lebensqualität in den umliegenden Kommunen eingesetzt werden sollen. Der Ansatz fokussiert sich auf die Beteiligung der Standortgemeinden, die unmittelbare Beteiligung der Bürger ist nicht Gegenstand der Betrachtung.
Die Stiftung Umweltenergierecht kommt in ihrer Überblicksstudie zu dem Schluss, dass nur eine Kombination und regional variierende Anwendung von einzelnen Beteiligungsmodellen eine umfassende, akzeptanzsteigende Wirksamkeit entfalten kann.
In eine ähnliche Richtung geht der Vorschlag des Bundesverbands Windenergie (BWE). Dieser fordert eine gesetzliche Verpflichtung, die vorsieht, ein bis zwei Prozent des jährlichen Umsatzes der Windenergieanlagen in den Standortgemeinden für Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung einzusetzen. Dabei sollen 30 Prozent der Mittel unmittelbar an die Standort- oder angrenzenden Gemeinden ausgeschüttet werden. 70 Prozent der Mittel sollen für sonstige Maßnahmen im Rahmen der Bürgerbeteiligung eingesetzt werden, also etwa mittels Sponsorings, Bürgersparbriefen oder vergünstigte Stromtarife, wobei die Entscheidung über die Art der finanziellen Teilhabe beim Anlagenbetreiber liegen soll.
Vorschlag: Bürgerbeteiligung bei Windprojekten kommunal verankern
Der Vorschlag von Eueco geht einen Schritt weiter und stärkt die Rolle der Kommunen. Klar ist: Der weitere Ausbau der Windenergie wird ohne die Unterstützung der Menschen vor Ort nicht gelingen. Bürgerbeteiligung und eine kommunale Selbstbestimmung, wie die regionale Wertschöpfung erfolgen soll, sind dafür maßgeblich. Folgende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen:
• Die Beteiligung der Kommunen und Bürger, sollte zukünftig obligatorisch sein.
• Dabei sollen die Kommunen selbst entscheiden können, welche Beteiligungsmodelle vor Ort am besten den Bedürfnissen und Erwartungen der Menschen entsprechen.
• Der Projektierer kann der Kommune hierfür aus den praxisrelevanten Beteiligungsmodellen drei Optionen vorschlagen.
• Die Kommune entscheidet sodann, welches Modell den regionalen Belangen am ehesten gerecht wird und macht dieses zur Bedingung für die Umsetzung. Denn eine finanzielle Bürgerbeteiligung muss zu den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Region und des Projektierers passen.
• Die verpflichtende Umsetzung erfolgt jedoch nur dann, wenn vor Ort ausreichend Interesse bekundet wurde. Damit wird sichergestellt, dass die Anforderungen in der Praxis auch umsetzbar sind, ohne den Windausbau über diesen Weg zu verhindern.
• Dafür wird vor Ort ein Interessensbekundungsverfahren gestartet. Alle Bürger, die in den Gemarkungen im 3-km-Umkreis wohnen werden dafür über die Beteiligungsmöglichkeit informiert und können digital ihr Interesse bekunden.
• Bei ausreichender Nachfrage nach dem von der Kommune vorgeschlagenem Beteiligungsmodell geht das Projekt in die Umsetzung. Anderenfalls wird der Projektierer von der Beteiligungspflicht entbunden.
Kontakt
Ihre Meinung interessiert uns! Die Eueco GmbH begleitet seit 2012 dutzende, namhafte Unternehmen bei der Umsetzung von Bürgerbeteiligungen im Bereich der Windenergie. Auf Basis der umfassenden Erfahrungen mit unterschiedlichen Windbeteiligungen will eueco einen Beitrag zur aktuellen Debatte für eine bundesweite Regelung leisten. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung und den Austausch mit Ihnen über unserem Diskussionsbeitrag zur Zukunft der Bürgerbeteiligung. Sie erreichen uns unter:
Josef Baur, Geschäftsführender Gesellschafter, Eueco GmbH, josef.baur@eueco.de, www.eueco.de
Fabian Zuber, Büro Berlin, Eueco GmbH c/o l°energy, fabian.zuber@eueco.de, www.eueco.de