Nicole Weinhold
Die EEG-Umlage beläuft sich 2021 auf 6,500 ct/kWh. Je jedes Jahr ist sie Mitte Oktober von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen ermittelt worden. In diesem Jahr lag sie etwas höher, bei 6,756 ct/kWh, denn für nächstes Jahr wird sie durch das Corona-Konjunkturpaket begrenzt. Der Bundeszuschuss verhindert einen starken Anstieg der Umlage, der sich aufgrund der Auswirkungen von Corona ergeben hätte.
Die Pandemie hat zusätzlichen Finanzierungsbedarf ausgelöst, weil die Einnahmen aus der Umlage 2020 wegen gesunkenen Stromverbrauchs und der Verkauf von Regenerativstroms an der Börse durch den sinkenden Großhandelspreis zurückgingen. Das führte in diesem Jahr zum Rekorddefizit auf dem EEG-Konto, das 2021 ausgeglichen werden muss. Und: Auch im kommenden Jahr wird mit Einnahmeausfällen aus einer reduzierten Stromnachfrage und geringeren Stromgroßhandelspreisen gerechnet.
Finanzierung der Industrieprivilegien über den Bundeshaushalt
„Aktuell besteht durch die niedrigen Strombörsenpreise ein Rekorddefizit auf dem EEG-Konto, das einem unangemessenen System aus Abgaben und Umlagen geschuldet ist“, kommentiert BEE-Präsidentin Simone Peter die heute veröffentlichte Prognose der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur EEG-Umlage 2021. Die beschlossene Deckelung der EEG-Umlage wirke sich nun zwar positiv auf die Bezahlbarkeit der Stromkosten und auf die Energiewende aus. „Um die niedrigen Strombörsenpreise auszugleichen, die die EEG-Umlage steigen lassen, sind aber bessere Maßnahmen vorhanden: Eine Finanzierung der Industrieprivilegien über den Bundeshaushalt könnte die EEG-Umlage deutlich senken, da die Kosten nicht wie bisher nur auf einen Teil der Verbraucher verteilt würden. Zusätzlich würde eine deutliche Anhebung der CO2-Preise zu einer Erholung der Börsenstrompreise führen. Mit diesen Maßnahmen könnte ein Teil der durch die Bundesregierung vorgenommenen Finanzierung aus dem Bundeshaushalt vermieden werden“, so Peter weiter.
5,1 GW Zubauleistung an Erneuerbaren 2021?
5,1 GW Zubauleistung an Erneuerbaren prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber für 2021 - vor allem durch den erstarkenden Solarzubau. Der Windenergie-Ausbau bleibt demnach wie in den Vorjahren hinter den Zielen zurück.
Die erwartete Erzeugungsmenge aus Erneuerbaren beträgt 228 TWh. Insgesamt prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2021 einen Gesamtzahlungsanspruch von Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Höhe von 34 Milliarden Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von rund 7,2 Mrd. Euro für den erneuerbaren Strom gegenüber. So müssen Förderkosten von 26,8 Mrd. Euro durch EEG-Umlage und Bundeszuschuss gedeckt werden.
Liquiditätsreserve
Wie in den vergangenen Jahren enthält die EEG-Umlage auch im kommenden Jahr eine Liquiditätsreserve, die als Absicherung gegen negative Kontostände, etwa aufgrund eines stark sinkenden Börsenstrompreises und gegen Liquiditätsrisiken dient, die aus der Abhängigkeit des Kontostandverlaufs von der jahreszeitlich schwankenden erneuerbaren Erzeugung resultieren.
Die Reserve wurde von den Übertragungsnetzbetreibern im Vergleich zum Vorjahr um zwei Prozentpunkte auf zehn Prozent erhöht, um Risiken wegen Corona abzubilden.
Leitfaden EEG-Umlagepflichten
Welche Strommengen sind in welcher Höhe von der EEG-Umlage befreit? Und wie sind die Strommengen voneinander abzugrenzen? Auch Eigenversorger müssen daher für ihren selbst erzeugten und verbrauchten Strom grundsätzlich die EEG-Umlage zahlen. Verschiedene Sonderregelungen führen allerdings dazu, dass einige Eigenversorger keine oder nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen müssen. Diese Sonderregelungen haben zu einer Vielzahl von Anfragen an die Bundesnetzagentur geführt. Um den Erzeugern die Rechtsanwendung zumindest etwas zu erleichtern hat die Bundesnetzagentur am 8. Oktober ihren Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten von Eigenversorgern veröffentlicht.
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