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Bundesnetzagentur veröffentlicht Kostenverteilung für Smart Meter

Die Bundesnetzagentur hat die Festlegung der Behandlung der Kosten für intelligente Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz veröffentlicht. „Der Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ist zentral für die Energiewende“, betont Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Unsere Festlegung soll Planungssicherheit über die Behandlung von Kosten nach dem Messstellenbetriebsgesetz für Stromnetzbetreiber schaffen“, sagt er.

Kosten klar geregelt

Denn in den nächsten Jahren soll der Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen zügig vorwärtsgehen. Dann werden die alten Stromzähler durch moderne Geräte ausgetauscht. Was die Verbraucher:innen allerdings umtreibt ist die Frage, welche Kosten auf sie zukommen.

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Verbraucher;innen zahlen eine Jahresgebühr

Die Entgelte für die intelligenten Messsystemen werden auf Basis des Messstellenbetriebsgesetzes seit Anfang 2024 zwischen Verbraucher:innen und den Netzbetreibern aufgeteilt. Verbraucher:innen zahlen demnach für ein intelligentes Messsystem eine jährliche Gebühr. Diese richtet sich nach dem Stromverbrauch. Damit werden in den meisten Fällen 20 EUR brutto pro Jahr fällig, wenn kein steuerbarer Verbraucher im Haushalt betrieben wird, wie beispielsweise eine Wärmepumpe oder eine Ladestation für ein Elektroauto.

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Netzbetrieb optimieren

Wird ein solcher Verbraucher betrieben, müssen die Verbraucher:innen 50 EUR brutto jedes Jahr zahlen. Die restlichen Kosten übernimmt der Netzbetreiber. Denn dieser ist dank intelligenter Messsysteme in der Lage, detaillierte Informationen über den Zustand seines Netzes zu bekommen und so den Netzbetrieb zu optimieren.

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Kosten fair verteilen

Bisher war dies nach Angaben der Bundesnetzagentur bei einigen Stromnetzbetreibern nicht klar, wie die Kosten aufgeteilt werden. Deshalb hat die Bundesnetzagentur nochmals die Festlegung veröffentlicht. Damit will sie Kostensicherheit bei den Stromnetzbetreibern schaffen. Durch die jährlichen Entgeltzahlungen der Verbraucher:innen können die Netzbetreiber die Investitionskosten wieder refinanzieren. Die Vorfinanzierung der Kosten wiederum wird ausgewogen zwischen Netzbetreibern und Netznutzer:innen verteilt.

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Den gesamten Beschluss, in den auch die Vorschläge eingearbeitet sind, die im Rahmen der beiden Konsultationsverfahren eingegangen sind, finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur zum Download. (su)