Zahlreiche Bürgerenergiegemeinschaften wollen den von ihnen produzierten Strom nicht einfach nur ins Netz einspeisen, sondern auch selbst nutzen oder anderen Verbraucher:innen direkt verkaufen. Dies ist auch Inhalt der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie der EU (EMD), die dieses Energy Sharing ermöglichen soll. In der Bundesrepublik ist allerdings in dieser Hinsicht regulatorisch noch nicht allzu viel davon umgesetzt. Deshalb habt das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) zusammen mit dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) Vorschläge unterbreitet, wie die Richtlinien schnell umgesetzt werden kann.
Teilversorgung ermöglichen
Der Schwerpunkt liegt dabei auf einem sogenannten Teilversorgungsmodell, das auch in der EMD vorgesehen ist. Dabei können die Anlagenbetreiber:innen gemeinschaftlich ihren Strom nutzen oder direkt verkaufen, ohne dass jemand von ihnen Stromlieferant:in mit allen Pflichten wird. Die Anlagenbetreiber:innen müssen dementsprechend auch keine Vollversorgung derjenigen sicherstellen, die den Strom nutzen. Diese können mit einem Stromanbieter die Lieferung des Reststroms separat vereinbaren.
Strommengen abrechnen
Mit dieser Regelung würde eine bislang entscheidende Hürde für das Energy Sharing aus dem Weg geräumt. Neue Anforderungen entstehen allerdings dadurch, dass die Strommengen zwischen mehreren Akteur:innen abgerechnet werden müssen.
Regionale Begrenzung vorgeschlagen
Deshalb schlagen das BBEn und der DGRV eine regionale Beschränkung der Teilnahme am Energy Sharing auf einen Umkreis von 50 Kilometer vor. Um dabei dennoch die Wirtschaftlichkeit sicherzustellen, müssten die Anlagenbetreiber:innen eine Prämie in Höhe von 2,0 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Zudem sollen für kleinere Anlagen die Lieferantenverpflichtungen entfallen. Dies sollte für Einzelhaushalte bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt und für Mehrfamilienhäuser, Gewerbebetriebe und öffentliche Gebäude bis zu 100 Kilowatt Anlagenleistung gelten. Erst wenn die Generatoren größer werden, aus denen der Strom für das Energy Sharing bereitgestellt wird, sollten die Lieferantenverpflichtungen gelten.
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Mehr Gewinne für die Region
Wenn diese Punkte umgesetzt würden, könnte das Energy Sharing die Bürgerenergie und die Energiewende insgesamt voranbringen, ist sich Malte Zieher, Vorstand des BBEn, sicher. „Es sorgt für Akzeptanz und beteiligt die Bürger:innen an der Energiewende“, betont er. „Außerdem bleiben mehr von den erwirtschaften Gewinnen in der Region und werden vor Ort gerechter verteilt.“
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Gesetzlichen Rahmen endlich schaffen
Malte Zieher verweist auch darauf, dass durch die dezentrale Stromproduktion und den Verbrauch vor Ort die Netze entlastet werden. „Energy Sharing muss endlich auch in Deutschland umgesetzt werden, die Möglichkeit hatte die Bundesregierung dazu schon lange“, fordert er. „Sie muss nun endlich den gesetzlichen Rahmen schaffen, damit gemeinsam erzeugter Strom selbst genutzt oder überschüssiger Strom anderen Verbraucher:innen verkauft werden kann.“
Das gesamte Positionspapier finden Sie auf der Webseite des BBEn zum Download. (su)