Das Wunschinstrument der EU für den Ausbau erneuerbarer Energien sind Ausschreibungen. Das heißt, Planer reichen Angebote, die zum Beispiel besagen, wie günstig sie den Regenerativstrom in dem Plangebiet erzeugen können. Ab 2017 soll dieses Förderinstrument in Deutschland für Wind- und Solarparks gelten.
Aber bereits im kommenden Jahr startet eine Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die Erfahrungen auf diesem Gebiet bringen soll. Denn daran mangelt es bisher. Alle Länder, die es bisher mit Ausschreibungen versucht hatten – Brasilien, Frankreich, jetzt Polen – haben Schwierigkeiten mit dem System. Im Verlauf des Jahres 2015 folgen weitere Ausschreibungsrunden. Zunächst geht es in der Ausschreibung darum, die Förderhöhe für PV-Freiflächenstrom zu ermitteln.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun Eckpunkte zu der Pilotausschreibung veröffentlicht, die bis zum 22. August 2014 schriftliche bewertet und kommentiert werden können. Ausgehend von den Eckpunkten soll dann eine Verordnung zum Rahmen der Ausschreibungen erarbeitet werden, die in diesem Jahr noch vorgelegt werden soll. Basis für die Eckpunkte bildet ein umfangreicher wissenschaftlicher Bericht zu Ausschreibungen, der unter anderem von Consultants wie Ecofys erstellt wurde.
Mindestpreis und Höchstpreis festlegen?
Die Wissenschaftler haben dabei bereits zahlreiche Problemfelder der Ausschreibungen aufgegriffen und nach Lösungsansätzen zu deren Vermeidung gesucht. Allerdings beißt sich der Hund dabei bereits in den eigenen Schwanz. Denn: Es wird offensichtlich, dass ein ganzer Berg von Regularien und korsettartigen Festlegungen nötig ist, um bestimmte Gefahren des Modells zu umschiffen. Dadurch wird aber wiederum das gesamte System sehr komplex. Eine Frage, die sich die Wissenschaftler gestellt haben, lautet zum Beispiel, wie eine hohe Realisierungsrate gewährleistet werden kann. In Brasilien zum Beispiel ist es vorgekommen, dass sich die Firmen bei einer Windparkausschreibung bei der Angabe des Kilowattstundenpreises gegenseitig einen so brutalen Wettbewerb geliefert haben, dass der Gewinner am Ende einen völlig unrealistischen Preis angegeben hatte – und das Projekt entsprechend lieber doch nicht mehr umsetzen wollte. Es wurde dann weiter verkauft von einem Interessenten zum nächsten und wurde schließlich gar nicht umgesetzt.
In dem wissenschaftlichen Bericht heißt es: „Die zulässige Gebotshöhe kann jedoch durch eine Ober- und/oder Untergrenze begrenzt werden. Mit einem Höchstpreis können überteuerte Gebote ausgeschlossen werden. Ein Mindestpreis verhindert Gebote, die vermutlich unter den Stromgestehungskosten liegen.“ Am Ende entscheiden sie sich dennoch gegen einen Mindestpreis. Begründung: „Es wird von der Einführung eines Mindestpreises abgeraten, weil es sich bei PV-Freiflächenanlagen um eine erprobte Technologie handelt, das heißt es sind keine zu niedrigen Gebote zu erwarten, die aus mangelndem Wissen über die realen Stromgestehungskosten abgegeben werden. Zudem kann ein Mindestpreis die Entdeckung der wahren Gestehungskosten verhindern und die spezifischen Förderkosten unnötig erhöhen.“ Dazu muss man allerdings anmerken, dass auch den Bietern in Brasilien die wahren Kosten der Windkraft längst bekannt gewesen sein mussten…
Stellungnahmen zu den Eckpunkten werden erbeten
Das Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums geht in dieselbe Richtung: „Es soll jeweils ein ambitionierter Höchstpreis veröffentlicht werden. Ein veröffentlichter Höchstpreis hat den Vorteil, dass überteuerte Gebote ausgeschlossen und die Kosten für die Stromverbraucher begrenzt werden. Dabei wird die Empfehlung der Wissenschaftler geteilt, dass dieser Preis nah an den erwarteten Vollkosten liegen sollte, da die Gefahr besteht, dass sich die Bieter bei einer schwachen Wettbewerbssituation am Höchstpreis orientieren. Zusätzlich zu den Vollkosten werden bei der Festlegung des Höchstpreises die mit der Ausschreibung verbundenen zusätzlichen administrativen Kosten und Bieterrisiken berücksichtigt. Ein Mindestpreis soll hingegen nicht festgelegt werden.“ Dabei ist die Festlegung von Höchst- und Tiefstpreisen nur ein Thema von vielen. Fest steht aber natürlich, dass großen Firmen eher eine Chance haben als kleine, weil sie andere Preise bieten können. Damit wird der Energiewende der Bürger kein Gefallen getan. Das Modell spielt eher großen Konzernen in die Hände.
Dreimal 200 Megawatt?
Um welche Installationsgrößen soll es 2015 gehen? Es sei denkbar, im Jahr 2015 zwei bis drei Ausschreibungsrunden mit einem Ausschreibungsvolumen von je 200 bis 300 Megawatt durchzuführen, heißt es dazu in den Eckpunkten. Das Ausschreibungsvolumen soll insgesamt dann mit 600 Megawatt pro Jahr über die im Koalitionsvertrag verankerte Mindestgröße von 400 Megawatt hinausgehen. „Hintergrund sind die derzeit noch fehlenden Erfahrungen über die Realisierungsrate bei den bezuschlagten Projekten. Es ist damit zu rechnen, dass nicht alle bezuschlagten Projekte auch tatsächlich realisiert werden können.“ Wie gesagt, ist auch das oft genug passiert: Der Regenerativausbau wurde ausgebremst, weil viele Projekt gar nicht oder erst mit Verzögerung umgesetzt wurden.
Viele andere Aspekte gilt es aber ebenfalls zu berücksichtigen: Wie weit muss das Projekt durchkalkuliert sein, damit man teilnehmen kann? Hier entstehen bereits erhebliche Kosten. Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen mitbringen? Welche Sicherheiten? Wie werden andere Aspekte neben den Kosten bewertet – etwa innovative Netzfähigkeiten, Systemdienstleistungen, Umweltverträglichkeit und so weiter.