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Auf ein Wort: „Regionalplanung und Luftverkehr“

Windräder unter (Drehfunk-)Feuer

Martin Maslaton

Nach einer aktuellen Umfrage des Bundesverbands Windenergie (BWE) können über 1.000 Windenergieprojekte mit einer Leistung von 4.800 Megawatt (MW) nicht realisiert werden, weil die Deutsche Flugsicherung (DFS) ihnen eine mögliche Beeinträchtigung von Drehfunkfeuern (DVOR) unterstellt.

Stören Windräder überhaupt die Signale?

Drehfunkfeuer senden ein Funksignal, mit dem Piloten sich im Luftraum zurechtfinden – vergleichbar mit einem Leuchtturm für die Schifffahrt. Wie und ob überhaupt Windräder diese Signale stören, ist bis heute umstritten. Die einst angenommenen Abstände sind aber sicher zu großzügig ausgelegt.

Darum reduzierte die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) schon im Dezember 2015 die Schutzzone von 15 auf 10 Kilometer um die Funkfeuer herum. Und die obersten Luftfahrtbehörden einiger europäischer Länder gehen längst weiter: Spanien ist auf 3 Kilometer, Belgien auf 7 Kilometer runtergegangen. Und Australien hat die Zone sogar auf 1,5 Kilometer verkleinert, „ohne dass dies erkennbaren Einfluss auf die Sicherheit des Flugbetriebs zu haben scheint“, wie eine aktuelle Studie im Auftrag des BWE bescheinigt.

Drehfunkfeuer werden fast gar nicht mehr benutzt

Nichtsdestotrotz: Die Deutsche Flugsicherung klammert sich weiter an einen Prüfbereich von 15 Kilometern. Und lässt dabei auch außer Acht, dass Drehfunkfeuer insbesondere im gewerblichen Luftverkehr fast gar nicht mehr benutzt werden. Funkfeuer gelten als veraltet und werden nach und nach von der Satellitennavigation ersetzt. Der „Global Air Navigation Plan 2016–2030“ der ICAO sieht den Abbau von Funkfeuern um bis zu 50 Prozent vor. Einen entsprechenden Plan zum Abbau der Anlagen in Deutschland gibt es von der DFS jedoch nicht.

Harte und weiche Tabuzonen

Wo die DFS nichts tut, tritt inzwischen die Regionalplanung an. Sie ist verpflichtet, der Windenergie „substanziell Raum“ zu schaffen und entsprechende Gebiete auszuweisen. Der Landkreis Nienburg an der Weser hat 2019 in seiner „4. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Teilabschnitt Windenergie“ eine Prüfkaskade für Potenzialflächen geschaffen. Für Drehfunkfeuer sind hier harte (600 Meter) und weiche Tabuzonen (bis drei Kilometer) vorgesehen – und darüber hinaus eine Potenzialfläche für die Windenergie. Diese gutachterliche Beurteilung durch die Behörden vor Ort ist richtungsweisend und lenkt die DFS in geordnete Bahnen.

Übergangslösung

Das Beispiel Nienburg kann eine Übergangslösung sein, bis das letzte Drehfunkfeuer verloschen ist. Ein In-die-Schranken-Weisen der DFS durch die Regionalplanung darf aber nicht zum Dauerzustand werden. Die Verkehrspolitik muss endlich auf eine Schutzzone von höchstens zehn Kilometern pochen und den Übergang auf die moderne GPS-Navigation vorantreiben. Wenn absehbar ist, welche Funkfeuer wann abgebaut werden, kann die Regionalplanung diese Flächen auch schon perspektivisch für die Windenergie öffnen. Damit wäre dann tatsächlich beidem gedient: dem Klimaschutz und der Sicherheit des Luftverkehrs.

Der Autor dieser neuen Kolumne, Prof. Dr. Martin Maslaton, ist Rechtsanwalt und Professor für das Recht der Erneuerbaren Energien in Leipzig.

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