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50 Förderprogramme

Was sich 2019 bei der Förderung für Energieeffizienz ändert

Markus Winkel

Es ist schön und wichtig, sich die Erfolge im Bereich der erneuerbaren Energien im vergangenen Jahr 2018 vor Augen zu führen. Das verleiht Hoffnung und zeigt, dass sich etwas tut. Mindestens genauso wichtig ist es aber auch, den Blick in die Zukunft zu werfen. Auch 2019 gibt es beim Sanieren oder auch für den Neubau wieder diverse Möglichkeiten, Fördermittel aus der Staatskasse zu beziehen. Die ersten Anlaufpunkte sind sicherlich die bundeseigene KfW-Bank sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Außenhandelskontrolle (BAFA). Aber welche Förderprogramme für private Bauherren und Immobilienkäufer/-besitzer sowie für Unternehmen werden für das energieeffiziente Bauen und Sanieren genau angeboten und was gilt es, zu beachten?

Beantragung und Beratung für private Immobilienbesitzer

Knapp 50 Förderprogramme werden 2019 für Privateigentümer von Immobilien und/ oder für Bauherren angeboten. Das Geld muss dabei auch wieder beantragt werden. Eine Förderung der KfW-Bank muss in den meisten Fällen über die eigene Hausbank beantragt werden, während beim BAFA meistens alles online stattfindet. Eigentümer oder jene, die es zukünftig sein werden, sind veranlasst, vor dem Einreichen der Anträge einen Energieberater hinzuzuziehen. Dieser hilft etwa bei Überlegungen und Entscheidungen, ob beispielsweise Sanierungen in Richtung Smart Home, die wichtige Abläufe automatisieren und so die Energieeffizienz steigern können, sich auf Dauer lohnen. Der Berater soll anschließend auch die erforderlichen Nachweise beschaffen und die Formalitäten bei der Antragstellung übernehmen. Auch das Honorar für den Energieberater wird in der Regel bezuschusst – beispielsweise über das BAFA-Programm „Energieberatung Wohngebäude“.

Die Behörde empfiehlt, sich vor einer Antragstellung Informationen über die technischen Richtlinien einzuholen, an welche das eigentliche Förderprogramm geknüpft ist. Bei einer Heizungsoptimierung 2019 zum Beispiel müssen auch von der Behörde vorgesehene, bestimmte Pumpen eingesetzt werden. Nur, wenn diese genutzt werden, können 30% der für die Anschaffung und Installation angefallenen Kosten vom Staat zurückerstattet werden. Das BAFA fördert mit einer Summe von maximal 25.000€ im Programm mit dem selbsterklärenden Namen "Heizungsoptimierung". Diese Summe wird übermittelt, sobald das BAFA die entsprechende Rechnung erhalten und überprüft hat.

Die Kombination verschiedener Förderprogramme

Die Möglichkeit, manche Förderprogramme mit anderen zu kombinieren, sollte, wenn sie denn besteht, in jedem Fall wahrgenommen werden. Auch 2019 wird die Möglichkeit bestehen einige bestimmte Förderprogramme mit den Angeboten der KfW-Bank zu kombinieren – so etwa auch das "Heizen mit erneuerbaren Energien".

Kombinierbare Produkte der KfW stellen außerdem auch das Baukindergeld dar, das seit Mitte 2018 Teil der Förderprogramme der weltweit größten nationalen Förderbank ist. Im Rahmen dieses Programms erhalten Familien beim Bau oder beim Kauf einer Immobilie 12.000€ pro Kind, verteilt auf zehn Jahre. Auch dieses Programm mit dem offiziellen Namen "Produkt 424", lässt sich über die Internetseite der KfW direkt beantragen.

Ebenfalls interessant dürfte zum Beispiel das "Programm 124 – KfW-Wohnungseigentumsprogramm" sein. Es unterstützt mit einem zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 50.000€ Bau oder Kauf von Wohneigentum. Auch dieser Kredit lässt sich mit anderen KfW-Angeboten verknüpfen, um das Maximum an Unterstützung herauszuholen: Das Angebot beispielsweise zum altersgerechten Umbau des Eigenheims oder das zum energieeffizienten Sanieren und Bauen bieten sich an. Für Letzteres ist es ebenfalls wieder empfohlen, einen Experten für Energieeffizienz hinzuzuziehen. Damm nämlich wird das ganze Projekt noch einmal mit zusätzlich 4000€ von der KfW bezuschusst. Wichtig ist, dass die Förderprogramme der KfW sowie der BAFA immer verglichen werden und genau geschaut wird, was sich wie kombinieren lässt. Nur mit der optimalen Kombination schont energieeffizientes Bauen am effektivsten das Portemonnaie.

Energieeffizienz-Förderung für Unternehmen

Auch Unternehmen erhalten 2019 wieder erwähnenswerte Förderung im Bereich erneuerbarer Energien für Prozesswärme und zur Steigerung der Energieeffizienz von vor allem der KfW – und zwar durch ein neu eingeführtes Förderangebot.

Dieses umfassende Angebot hat den Zweck, die Förderung von betrieblicher Energieeffizienz, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien sowie Abwärmenutzung in einem Programm mit dem Namen „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ zu vereinen. Unternehmen werden dabei zinsgünstige KfW-Kredite und Tilgungszuschüsse aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) geboten. Investieren Unternehmen entsprechend in die Prozess- und Anlagenmodernisierung, kann eine Förderung bis zu einem Kredithöchstbetrag von 25 Millionen Euro, bei einer Laufzeit von bis zu 20 Jahre, erfolgen.

Gefördert werden die Investitionen in vier Fördermodulen:

1. Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen, z.B.:

• Verfahrensumstellungen

• Maßnahmen zur Abwärmenutzung

• Maßnahmen an der Gebäudeanlagentechnik, sofern sie primär auf Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten wirken

• Bereitstellung von Prozesswärme und -kälte

• Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess

Die maximale Förderung ist hier etwa auf einen Betrag von 500€ pro eingesparter Tonne CO2 und Jahr bzw. für KMU auf 700€ pro eingesparter Tonne CO2 und Jahr begrenzt.

Die entsprechende "Richtlinie für die Förderung der Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit" wurde am 31.12.2018 veröffentlicht.

2. Hocheffiziente Querschnittstechnologien, z.B.:

• Ventilatoren und Pumpen

• elektronische Antriebe und Motore

• Druckluftanlagen

• Anlagen zur Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung aus Abwasser

• Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen

3. Prozesswärme, die aus erneuerbaren Energien bereitgestellt wird, z.B.:

• Wärmepumpen

• Biomasseanlagen

• Solarkollektoranlagen

4. Energiemanagement-Software und Steuer-, Regelungs- und Messtechnik, z.B.:

• Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Sensorik

• Energiemanagement-Software sowie die Schulung des Personals

Das bestehende Förderprogramm „KfW- Energieeffizienzprogramm Abwärme“ wird mit der neuen Förderung übrigens abgeschafft. Allerdings steht es Unternehmen offen, etwa alternativ zum Kredit mit Tilgungszuschuss auch einen reinen Investitionszuschuss beim BAFA zu beantragen. Jener Zuschuss wird ebenfalls aus Mitteln des BMWi zur Verfügung gestellt.