Katharina Garus
Am 19. November hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Zuschläge der zweiten gemeinsamen Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen erteilt. „Auch diesmal wurden ausschließlich Gebote für Solaranlagen bezuschlagt“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Es gab nur ein Gebot für Windenergieanlagen an Land, das jedoch über der Zuschlagsgrenze lag“, so Homann weiter.
Durchschnittlicher Zuschlagswert von 5,27 ct/kWh
Insgesamt waren bei der Bundesnetzagentur 50 Gebote mit einem Volumen von 307 Megawatt (MW) eingegangen. Ausgeschrieben waren 200 MW. Erteilt hat die BNetzA 36 Zuschläge , wobei der durchschnittliche Zuschlagswert 5,27 Cent pro Kilowattstunde (kWh) betrug. Das sind 0,6 Cent pro kWh mehr als in der letzten gemeinsamen Ausschreibungsrunde, in der ebenfalls ausschließlich Solarprojekte zum Zuge gekommen waren.
Von den Geboten, die einen Zuschlag erhalten haben, kamen zehn mit einem Volumen von zusammen 65 MW aus Brandenburg. Die im Ausschreibungsverfahren eingeführten Verteilernetzausbaugebiete hatten kaum Auswirkungen auf die Zuschläge. Obwohl sich die meisten Zuschläge in den Verteilernetzausbaugebieten befanden und somit einen Gebotsaufschlag hinnehmen mussten, konnten sie sich in der Ausschreibung durchsetzen.
Kritik aus der Branche
Kritik an den gemeinsamen Ausschreibungen kommt sowohl aus der Wind- als auch aus der Solarbranche. In einer gemeinsamen Presseerklärung fordern die Bundesverbände für Solarwirtschaft (BSW) und Windenergie (BWE) von der Bundesregierung, Solar- und Windkraft nicht länger künstlich gegeneinander in den Wettbewerb zu stellen. Für eine moderne, klimafreundliche und günstige Stromversorgung sei es an der Zeit, Investitionsbarrieren wie den 52-Gigawatt-Solardeckel endlich zu beseitigen und beide Klimaschutztechnologien kraftvoll auszubauen. Nur in einem ausgewogenen Mix könnten sich Erneuerbare Energien zudem in ihren jeweiligen Vorteilen ergänzen.
„Die Energiewende braucht einen breiten Technologiemix in der Erzeugung, im Vertrieb und der Sicherstellung der Versorgungssicherheit. Die spezifischen Stärken von Offshore, Wind an Land und Photovoltaik komplettiert um Biogas ergänzen sich ideal. Wir fordern die Bundesregierung auf, jetzt deutlich zu machen, mit welchen Zeit- und Mengenvorgaben der Zubau der erneuerbaren Energien das 2030er-Ziel von 65 Prozent erreichbar macht“, sagt Hermann Albers, Präsident des BWE.
Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) bewertet Technologieoffenheit grundsätzlich positiv. Doch „bei den Ausschreibungen im EEG ist das aber extrem schwierig, da weder Systemkosten berücksichtigt werden können noch die spezifische Projektlandschaft vergleichbar ist“, schränkt Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems, ein. „Aus der gemeinsamen Ausschreibung ist eine Aussage zur Kostenstruktur somit nicht seriös ableitbar“, ergänzt er.