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Windparkplanung

Beim Denkmalschutz ist der Einzelfall entscheidend

Wenn es um den Denkmalschutz geht, können Planungen von Windenergieanlagen schon mal ins Stocken geraten. Denn die Beurteilung, was ein Denkmal ist und ob ein geplanter Windpark Auswirkungen auf dieses Denkmal hat, liegen nicht immer auf der Hand. „Zunächst muss immer geprüft werden, ob es sich bei einem Bauwerk überhaupt um ein Denkmal handelt“, erläuterte Dr. Geerd Dahms, Deutschland erster Sachverständiger für Denkmalschutz, gestern bei der Veranstaltung „Aktuelle Herausforderungen der Windenergie“ der Kanzlei Dombert Rechtsanwälte in Hannover. Bislang lag das Monopol für diese Thematik bei den Landesämtern und den zuständigen Kreisbehörden. „Umso erstaunter sind die dann oft, wenn ich auftauche“, so Dahms, der sich seit 2010 mit dem Thema Windenergie beschäftigt.

Um als Denkmal überhaupt in Frage zu kommen, müssen zwei Kriterien erfüllt sein: die Bedeutung für Geschichte, Wissenschaft, Kunst oder Städtebau einerseits, aber auch ein öffentliches Interesse an diesem Denkmal anderseits.

Nicht immer ist dies auf den ersten Blick für den Laien erkennbar, erläuterte Dahms. Historische Gebäude könnten allein aufgrund ihres ungewöhnlichen Baustoffs zu Denkmälern werden, auch wenn bauähnliche - eben aus anderem Material erbaut - zuhauf vertreten seien und nannte als Beispiel einen Hof in Warendorf, der zwar mit seiner Architektur absolut ins Bild der Zeit Anfang des 19. Jahrhunderts passt, aber anders als fast alle anderen und entgegen den Vorschriften nicht aus Klinker, sondern aus Kalksandstein erbaut wurde.

Ohne Denkmal kein Umgebungsschutz

„Aber wenn ein Gebäude kein Denkmal ist, gibt es auch keinen Umgebungsschutz“, erläuterte Dahms - und damit eben auch keine Einschränkung für die Windparkplanung. Wenn also von einer historischen Eisenbahnstrecke nur noch Reste erhalten sind, sich große Teile unter Ackerflächen oder Siedlungen befinden, dann entfalle der Schutz.

Was aber, wenn ein Denkmal in der Nähe des geplanten Parks steht? Auch dann muss das kein Aus für die Planung bedeuten, so Dahms. „Ein hinzutretendes Bauwerk muss sich nach dem Maßstab richten, den das Denkmal setzt.“ Es darf es weder verdrängen noch erdrücken. Wieweit aber ein neues Bauwerk, in diesem Fall ein Windpark, die Umgebung des Denkmals beeinflussen darf, ist vom Einzelfall abhängig. Wie sehen die Regelungen im jeweiligen Bundesland aus? Ist im Gesetz beispielsweise von „Beeinträchtigung“ oder „erheblicher Beeinträchtigung die Rede“? Darf „die Umgebung“ oder die „unmittelbare Umgebung“ nicht beeinträchtigt werden? „In diesem Fall kann nicht in Metern gemessen werden, sondern die Aura, der Wirkungszusammenhang, die Sichtbeziehungen auf das Denkmal (aber nicht vom Denkmal) und die Sichtachsen sind zu berücksichtigen.“

Was bedeutet das für Planer? „Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den Behörden zu verständigen“, empfiehlt Dahms. Zum Beispiel mit Hilfe von Visualisierungen, die die geplanten Windenergieanlagen in der Umgebung zeigten. „Am besten spricht man zuvor die Sichtpunkte mit der Unteren Denkmalschutzbehörde ab“, empfiehlt Dahms. Außerdem sei die Vorbelastung der Umgebung zu berücksichtigen. „Wenn die Umgebung ohnehin schon technisch vorgeprägt ist, zum Beispiel durch andere Windparks, dann kann eine Denkmalschutzbehörde kein Repowering mit Hinweis auf eine angeblich gestörte Umgebung ablehnen.“ Katharina Wolf