Christian Pegel spricht schnell. Kein Wunder, der Minister für Energie, Struktur und Landesentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern hat nicht viel Zeit, weil die nächsten Termin ihm im Nacken sitzen. Gleichzeitig hat er der Presse, die am heutigen Freitag auf Einladung der Agentur für Erneuerbare Energien in Berlin zusammengekommen ist, ein komplexes Thema zu vermitteln. Es geht um ein Gesetz, das den Bürgern in seinem Bundesland die Möglichkeit geben soll, sich an jedem neuen Windparkprojekt mit 20 Prozent zu beteiligen. Dieser Schritt soll für eine erhöhte Akzeptanz sorgen.
Zustimmung wächst
Windkraft an Land liege in der Akzeptanz in einer aktuellen Umfrage aus seinem Haus bei unter 50 Prozent, so Pegel. „Die Frage, die wir dann gestellt haben: Wenn Sie selbst beteiligt sind, ändert das etwas an Ihrer Einschätzung?“ Und tatsächlich gab es nach seiner Aussage bei 1.000 oder 1.500 Meter Abstand vor der eigenen Haustür darauf hin gut zwei Drittel Zustimmung. Soweit zur Ausgangssituation. Akzeptanz durch Beteiligung. In Dänemark wurden vor vielen Jahren Onshore-Windparks mit verpflichtender Bürgerbeteiligung von 20 Prozent festgeschrieben. Der Ansatz stand Pate für die Idee des Energieministers in Mecklenburg-Vorpommern. Nun soll das Gesetz im Sommer in den Landtag und in eine Verbändeanhörung gehen. Wenn die daraus hervorgehenden Anregungen geprüft und eventuell übernommen sind, kann das Gesetz verabschiedet werden.
Wie sieht das Gesetz im Einzelnen aus? Pegel erklärt, alle Investoren von Windenergieanlagen, die einer Genehmigungspflicht nach Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen, seien durch das Gesetz verpflichtet, Bürgern und Gemeinden 20 Prozent der Anteile an dem Projekt anzubieten. Das Recht, Anteile zu kaufen, haben Nachbarn im Fünf-Kilometer-Radius um die Anlage und Nachbargemeinden ebenfalls im Fünf-Kilometer-Radius oder alternativ kommunale Zweckverbände, deren Mitglied die jeweilige Gemeinde ist. Die Planer müssen dafür extra eine haftungsbeschränkende Gesellschaft gründen. Vorgesehen ist zudem der Schutz der Bürger und Kommunen durch Risikobegrenzung auf das einzuzahlende Kapital also eine auf den Einlagebetrag beschränkte Haftung ohne Nachschusspflichten.
500 Euro pro Anteil
Pegel betont, er setze auf Freiwilligkeit. Daher würden selbst vor Ort verhandelte und maßgeschneiderte Lösungen weiterhin ermöglicht. Dies entscheiden aber Bürger und Gemeinde – nicht der Investor. Der maximale Kaufpreis sind 500 Euro pro Anteil. Ein Kaufberechtigter kann einen, aber auch mehrere Anteile erwerben. Innerhalb von einer festgelegten Frist nach Bekanntgabe der Beteiligungsmöglichkeit – Pegel sprach von drei Monaten, betonte aber, dass dieser Zeitraum noch nicht in Stein gemeißelt ist – haben die Bürger Zeit sich einzubringen.
Nicht jeder Planer dürfte sich über diese Beteiligungspflicht freuen. In Dänemark wurde die Erfahrung gemacht, dass die Beteiligung zu Verzögerungen geführt hatte. Auch Pegel rechnet mit etwas längeren Planungsfristen. Aber dadurch dass die 20 Prozent nicht verpflichtend sind und ein Beteiligungszeitraum festgelegt wird, würden die Verzögerungen überschaubar bleiben. 20 Prozent Pflichtanteil würden derweil zu dem Problem führen, dass vielerorts nicht genügend Geld vorhanden ist für ausreichende Bürgerbeteiligungen. Und der SPD-Mann betont, insgesamt sei das Beteiligungsgesetz sogar ein Vorteil für Planer, weil Bürgerproteste nachlassen würden.
Ein weiteres Thema sind die künftigen Ausschreibungen in der Windkraft. Kann das Gesetz funktionieren, wenn die Regierung statt des bisherigen Vergütungsmodells ab 2017 mit Ausschreibungen startet? „Wer bei uns eine Ausschreibung gewinnt, der wird 20 Prozent Bürgerbeteiligung machen müssen“, so Pegels pragmatische Antwort. So einfach ist das. Macht ruhig mit bei den Ausschreibungen, aber hier sind dann eben 20 Prozent Bürgerbeteiligung fällig. Bleibt zu hoffen, dass Planer dadurch nicht abgeschreckt werden.
Wie die Bundesländer in Sachen Energiewende aufgestellt sind, sehen Sie im neuen Jahresreport Föderal Erneuerbar. (Nicole Weinhold)