Künftig sollen dezentrale Erzeugungsanlagen im Fehlerfall das Verteilnetz stützen. Bisher gilt die Regel, dass sich solche Anlagen ab einer bestimmten Frequenz- oder Spannungsabweichung im Netz trennen. Zu den betroffenen Generatoren gehören zum größten Teil Photovoltaikanlagen. Aber auch Blockheizkraftwerke, Kleinwindanlagen, Brennstoffzellen und kleine Wasserkraftanlagen sind von den Regelungen betroffen.Mit der Neufassung der Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105) soll sich das jetzt ändern. Neu ist: In Zukunft werden auch Speicher in die Regelungen einbezogen, die sich beim Ausspeichern von Strom wie Erzeugungsanlagen verhalten müssen.
Das VDE/FNN strebt folgende Veränderungen an:
Die Anlagen bleiben auch im Fehlerfall am Netz. Das wird aber nur für neue Anlagen gelten, die künftig kurzzeitige Spannungseinbrüche oder Spannungserhöhungen ausgleichen sollen.
Künftig werden die Anlagen stärker zur Einspeisung von Blindleistung in Abhängigkeit der Spannung im Netz herangezogen. Dazu soll die im Mittel- und Hochspanungsbereich schon erfolgreich angewandte Q(U)-Regelung zur Spannungshaltung auf das Niederspannungsnetz übertragen werden. Dadurch ließen sich – abhängig von den örtlichen Gegebenheiten – mehr Erzeugungsanlagen ins Netz integrieren.
Wenn Leistung im Netz fehlt und die Frequenz entsprechend sinkt, müssen Erzeugungsanlagen und Speicher künftig verstärkt einspeisen und so das System stützen. Hier werden vor allem die Betreiber von Speichersystemen in die Pflicht genommen.
Europäische Anforderungen mit eingearbeitet
Mit der neuen Anwendungsregel sollen Planer, Installateure, und Hersteller nicht nur weiterhin präzise und bundesweit einheitliche Regelungen zum Anschluss der Anlagen an das Niederspannungsnetz bekommen. Vielmehr betont das VDE/FNN, dass die neue Anwendungsregel auch gleich die die Anforderungen aus dem europäischen Netzwerk-Code „Anforderungen an Erzeugungsanlagen“, berücksichtigt. Zudem enthält sie zahlreiche technische Neuerungen. Der Vorteil für die Netzbetreiber: Sie wissen in Zukunft genau, wie sich die Erzeugungsanlagen im Fehlerfall verhalten werden. „Die Anwendungsregel stellt höhere Anforderungen an dezentrale Erzeugungsanlagen als bisher“, betont Heike Kerber, Geschäftsführerin des Forums Netztechnik/Netzbetrieb beim VDE (VDE FNN). „Mit den neuen vorausschauenden Anforderungen schaffen wir den notwendigen Rahmen, um weitere Erzeugungsleistung in die Niederspannungsnetze integrieren zu können.“
Änderungsvorschläge bis 23. August abgeben
Die neue Anwendungsregel liegt derzeit als Entwurf vor, der auf der Internetseite des VDE/FNN zum Download bereit steht. Bis zum 23. August 2017 nimmt der VDE Änderungsvorschläge entgegen, die nach eingehender Prüfung eventuell in die neuen Regelungen eingearbeitet werden. Wie diese konkret eingereicht werden, stellt der VDE auf der Internetseite des FNN dar. (Sven Ullrich)