Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU, CSU und FDP die Einführung des Gewerbesteuersplittings auf die Solarenergie auszuweiten. Bisher galt nur für die Windenergie, dass die Gemeinde, in der eine Windkraftanlage steht, an der Gewerbesteuer beteiligt wird. Ab nächstes Jahr bekommen auch die Gemeinden, in denen große Solaranlagen stehen, einen Teil vom Gewerbesteuerkuchens ab. Immerhin erhalten sie mit 70 Prozent sogar das größere Stück. Die Gemeinde, in der der Betreiber der Solaranlage sitzt, bekommt dann nur noch 30 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen. Das Gesetz sieht aber eine großzügige Übergangsregelung von zehn Jahren vor, so dass die Novelle zunächst erst einmal für Neuanlagen gilt. Für bereits bestehende Anlagen wird die Neuregelung erst ab dem Jahr 2023 gelten, damit die Gemeinden, in denen der Betreiber seinen Sitz hat, Zeit haben, sich auf die veränderten Bedingungen einzustellen.
Eine Initiative des Bundesrates
Die Initiative zur entsprechenden Änderung des Paragraph 29 Gewerbesteuergesetz ging vom Bundesrat aus. Der hatte schon am 4. November 2011 angeregt, Windkraft- und Solaranlagen bei der gewerbesteuerlichen Behandlung gleichzustellen. Im ursprünglichen Entwurf des Jahresteuergesetzes 2013 des Bundestages vom 16. Juni dieses Jahres war diese Regelung nicht enthalten. Erst eine schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. September bewirkte, dass der Finanzausschuss den Passus noch in das Gesetz eingefügt hat. Der Bundesrat begründet seine Initiative mit der herausragenden Rolle, die die Solarenergie bei der Energiewende spielt. Die Länderkammer will damit verhindern, dass Gemeinden, in denen Solarkraftwerke aufgebaut werden sollen, diese behindern, weil sie nichts von der Gewerbesteuer abbekommen. Außerdem ist die geschäftliche Struktur von Betreibern großer Freiflächensolaranlagen ähnlich wie die der Windkraftanlagenbetreiber, so dass hier eine Gleichstellung geboten ist.
„Entscheidung dürfte Akzeptanz steigern“
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt die Neuregelung des Gewerbesteuergesetzes. „Diese Entscheidung dürfte die ohnehin hohe Akzeptanz von Solaranlagen bei Bürgern noch weiter steigern“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Die Solarwirtschaft hat sich lange dafür eingesetzt, dass auch die Anwohner von Solarparks von der sicheren und sauberen Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen finanziell profitieren.“ (Sven Ullrich)