Das Land Nordrhein-Westfalen beginnt mit der Förderung von Solaranlagen zusätzlich zu den von der Bundesregierung aufgelegten Förderprogrammen. Der Schwerpunkt des bis zum 31. Dezember 2015 laufenden Markteinführungsprogramms „progress.nrw“ liegt dabei auf solarthermischen Anlagen zur Heizungsunterstützung und Photovoltaikanlagen mit besonderen Voraussetzungen. Die Förderungen sind auf jeden Fall vor Baubeginn zu beantragen. Mit der Installation kann auch erst begonnen werden, wenn das Land die Förderung der jeweiligen Anlage bewilligt hat. Ein besonderer Anreiz ist, dass der Hauseigentümer die Unterstützung durch das „progress.nrw“-Programm grundsätzlich mit anderen Fördermaßnahmen kombinieren kann, soweit sie nicht auch aus Nordrhein-Westfalen kommen. Natürlich darf dabei eine eventuell kombinierte Gesamtförderung die eigentlichen Investitionskosten nicht überschreiten.
Zuschuss hängt an Kollektorfläche
So bezuschusst das Land den Einbau einer Solarthermieanlage in bestehende Ein- und Mehrfamilienhäuser mit bis zu 1.800 Euro pro Wohneinheit. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe der Kollektorfläche. Für jeden Quadratmeter bekommt der Eigentümer 90 Euro. Die Mindestkollektorfläche, die gefördert wird, beträgt neun Quadratmeter pro Wohneinheit. Den Zuschuss gibt es bis zu einer maximalen Kollektorfläche von 20 Quadratmetern pro Wohneinheit. Im Haus befindliche Gewerberäume gelten dabei als separate Wohneinheit. Das Programm unterstützt aber auch die Installation von solarthermischen Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme. Das ist vor allem interessant für Lebensmittelhersteller, Lackierereien oder landwirtschaftliche Betriebe, Wäschereien und andere Unternehmen, die einen großen Wärmebedarf haben. Die Kollektorfläche muss aber ausreichend groß sein, damit sich das lohnt. Deshalb unterstützt Nordrhein-Westfalen den Bau solcher Anlagen erst ab einer Kollektorfläche von 20 Quadratmeter und bis zu 1.000 Quadratmeter großen Kollektorfeldern. Pro installierten Quadratmeter gibt es 10.000 Euro Zuschuss zu den Investitionskosten.
Fehler der bisherigen Förderung übernommen
Die Qualität und Effizienz der Anlage spielt bei der Förderung allerdings nur eine untergeordnete Rolle. Damit übernimmt Nordrhein-Westfalen den oft in der Solarhermiebranche kritisierten Mangel der Bundesförderung. Einzige Kriterien sind hier, dass die Kollektoren einen Ertrag von mindestens 525 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr liefern und mit dem europäischen Prüfzeichen „Solar Keymark“ zertifiziert sein müssen. Außerdem muss der Betreiber der Anlage die fachgerechte Installation durch eine Fachunternehmerbescheinigung nachweisen.
Förderung bis zehn Kilowatt
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Photovoltaikanlagen über das „progress.nrw“-Programm gefördert werden. Die Unterstützung beschränkt sich aber auf sogenannte „Mulitplikatoranlagen“. Dabei handelt es sich um Solarstromgeneratoren auf Passiv- oder 3-Liter-Häusern, auf Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, kulturellen, religiösen, sozialen, sportlichen und karitativen Einrichtungen. Der Mindestertrag solcher Systeme muss mindesten bei 800 Kilowattstunden pro Kilowatt betragen. Außerdem fördert die Landesregierung die Installation innovativer Solarstromsysteme mit einer zusätzlichen Ertragssteigerung von 25 Prozent gegenüber vergleichbaren Technologien sowie die Integration von Photovoltaikanlagen in die Fassade. Dabei muss die Anlage aber mindestens 400 Kilowattstunden pro installiertes Kilowatt Ertrag bringen. Alle diese Anlagen unterstützt das Land mit 500 Euro pro installiertes Kilowatt. Jeder Antragsteller bekommt pro Jahr nur eine Anlage gefördert. Die Leistung der Anlage, für die ein Investor die Förderung beantragt, wird mit der eventuelle bereits installierten Leistung am gleichen Standort addiert. Die darf die Grenze der Gesamtförderung zehn Kilowatt pro Standort nicht überschreiten. (Sven Ullrich)