Der TÜV Rheinland hat ein Testprogramm entwickelt, mit dem die Prüfer die Spiegelung des Sonnenlicht in Photovoltaikmodulen und die Blendung durch große Solarparks untersuchen können. Dabei messen die Ingenieure und Techniker im Labor in Köln die Reflexion des Sonnenlichts durch das Glas der Module. Über den winkelabhängigen Reflexionsgrad der Glasoberfläche, der je nach Modultyp und Hersteller sehr unterschiedlich ist, berechnen sie dann die maximale Strahlungsintensität der Reflexion des gesamten Projekts.
Eine Frage des Standorts
Das Risiko, dass Anwohner durch einen Solarpark geblendet werden, ist eine Frage des Standorts. Deshalb berechnen die Prüfer des TÜV die möglichen Blendungen mit einer eigens dafür entwickelten Software über das ganze Jahr hinweg. Damit können sie genau bestimmen, wann und wie viel Sonnenlicht von den Glasoberflächen der Module zurückgestrahlt werden und wie eine geplante Solaranlage das Licht reflektieren würde. Diese Berechnungen und Analysen sind die Grundlage für ein sogenanntes Blendgutachten, das der Anlagenbetreiber bekommt. Das Verfahren ist von der Deutschen Akkreditierungsstelle anerkannt.
Blendschutzmaßnahmen mit einplanen
Damit will der Prüfdienstleister den Planern, Installateuren und Investoren von Solarstromanlagen Sicherheit geben, dass es nach der Auswahl des Standortes keinen Ärger wegen der Blendung durch die Solarmodule gibt. Auf der Basis er Ergebnisse sei es möglich, nicht nur die Standortwahl und die Ausrichtung der Anlage zu optimieren, sondern auch etwaige Blendschutzmaßnahmen schon in der Planungsphase zu berücksichtigen. „Aufwändige Nachbesserungen oder sogar juristische Auseinandersetzungen lassen sich so idealerweise bereits im Vorfeld ausschließen“, erklärt Florian Reil, Geschäftsfeldleiter für Solarenergie beim TÜV Rheinland. Es sind aber nicht nur die Anwohner, die die Prüfer mit ihrem neuen Angebot im Blick haben. „Unangenehme Spiegelungen und blendendes Sonnenlicht durch große Solarparks können den Verkehr gefährlich beeinträchtigen“, weiß Florian Reil. „An Hauptverkehrsstraßen oder in der Nähe von Flughäfen ist das besonders zu berücksichtigen.“ In besonderen Fällen sei sogar der Nachweis, dass keine Blendwirkung vom Solarpark ausgeht, entscheidend, um eine Baugenehmigung zu bekommen, betonen die Fachleuten vom TÜV Rheinland. (Sven Ullrich)