Die italienische Regierung hat den Entwurf für ein neues Gesetz zur Förderung von Solarstrom (Conto Energia V) veröffentlicht. Nachdem schon seit März unterschiedliche Entwürfe kursierten, haben sich die drei zuständigen Minister geeinigt. Allerdings ist das Gesetz noch nicht endgültigen verabschiedet, was aber noch im April geschehen soll. Für das Inkrafttreten sieht Rom den 1. Juli vor. Spätestens soll das neue Conto Energia V aber mit Erreichen der Fördersumme von sechs Milliarden Euro in Kraft treten. Die Branche geht davon aus, dass dieser Zeitpunkt zwischen Juli und Oktober erreicht sein wird.
Zubaudeckel bleibt
Im Gegensatz zur Ankündigung im vorhergehenden Gesetz gibt es jetzt doch wieder einen Zubaudeckel. Im Rahmen der Verabschiedung des Conto Energia IV ging man davon aus, dass zwischen 2013 und 2016 der Ausbau der Photovoltaik in Italien nicht mehr beschränkt wird. Durch den enormen Zubau im letzten Jahr hat sich die Regierung aber entschlossen, im neuen Gesetz wieder einen Zubaudeckel einzuführen. Der liegt jetzt bei 2 bis 3 Gigawatt pro Jahr. Zunächst fallen aber nur große Anlagen in diese Regelung. Die Planer dieser Anlagen müssen sich weiter in ein Register eintragen und bekommen dann von der zuständigen Behörde für erneuerbare Energien (Gestore dei Servici Energetici – GSE) die Bestätigung, dass sie einen Einspeisetarif erhalten. Hier gibt es aber gleich die nächste Veränderung zu den bisherigen Regelungen. Zwar hält Rom an der Unterscheidung zwischen großen und kleinen Anlagen fest. Doch nach dem Conto Energia IV mussten nur Anlagen mit einer Gesamtleistung ab einem Megawatt auf der Liste registriert werden. Jetzt gilt das schon für Systeme mit einer Gesamtleistung ab zwölf Kilowatt. Alle kleineren Solarstromgeneratoren sind zunächst einmal von der Registrierungspflicht ausgenommen. Ihr Zubau wird aber von der zur Verfügung stehenden Gesamtkapazität für das nächste Jahr abgezogen.
Neue Kriterien für Listenplätze
Außerdem führt Rom neue Kriterien für die Vergabe der Listenplätze ein. Das wichtigste Kriterium ist, dass es sich um eine Dachanlage handelt. Die werden dann nach der Energieeffizienz gestaffelt. Auch Anlagen auf kontaminierten Flächen und Deponien bekommen eher einen Einspeisetarif als Anlagen von landwirtschaftlichen Betrieben. Als vierte Kategorie werde Anlagen von Kommunen mit weniger als 5.000 Einwohnern berücksichtigt, danach folgen Anlagen auf Gewächshäusern, Pergolen oder ähnlichen Bauten. Das sechst wichtigste Kriterium ist das Genehmigungsdatum und danach die Größe der Anlage. Am unwichtigsten bleibt das Einschreibedatum in das Register, so lange das fristgerecht passiert. Für das erste Register dieses Jahres gilt eine Ausnahme: Das oberste Kriterium ist das Datum der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage. Mit diesen Kriterien ist klar, wohin die Reise der Photovoltaik in Italien gelenkt werden soll. Die Regierung sieht lieber Dach- statt Freiflächenanlagen und kleine Systeme werden gegenüber großen Solarstromgeneratoren bevorzugt. Außerdem bekommen in Zukunft nur noch Freiflächenanlagen auf vorbelasteten Arealen eine Förderung. Systeme auf landwirtschaftlichen Nutzflächen fallen beim Inkrafttreten des Conto Energia V ganz aus der Förderung heraus. Investoren, die eine solche Anlage planen, müssen sich mit dem Bau beeilen, dass sie noch in die alten Regelungen rutschen. Bis spätestens 21. September hat man noch Zeit, um überhaupt noch eine Einspeisevergütung zu erhalten.
Vergütung sinkt stärker als geplant
Nach dem Zubau von 7,4 bis 7,6 Gigawatt im letzten Jahr war es nicht anderes zu erwarten: Die italienische Regierung kürzt die Einspeisetarife stärker als vorgesehen. So sollte der Betreiber einer Dachanlage mit einer Kapazität von maximal drei Kilowatt im zweiten Halbjahr 2012 ursprünglich 34,6 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Jetzt wird er wohl seinen Strom mit nur noch 23,7 Cent pro Kilowattstunde vergütet bekommen. Auch der Tarif für Dachanlagen bis 200 Kilowatt sinkt von einst geplanten 27,6 auf dann nur noch 19,9 Cent pro Kilowattstunde.
Allerdings bleibt erst einmal abzuwarten, ob diese Regelungen überhaupt so in Kraft treten. Die Förderdebatte in Deutschland hat gezeigt, dass da noch einiges möglich ist. Trotzdem warnen Branchenexperten wegen der gegenwärtigen Rechtsunsicherheit weiter, beim Kauf von Projektrechten in Italien oder von Anteilen an Anlagen, die noch gebaut werden müssen, vorsichtig zu sein. (Sven Ullrich)