Nachdem die italienischen Betreiber von Solarstromanlagen in den vergangenen Wochen finanziell heftig geschröpft wurden, sollten sie jetzt mit der Umrüstung ihrer Anlage beginnen. Denn die Aufsichtsbehörde für Energie und Gas hat ein Dekret zur Fernsteuerung von Photovoltaikanlagen erlassen. Demnach müssen das Betreibern von Solarstromgeneratoren mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt sowie von allen Anlagen, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen sind, eine Einrichtung installieren, die es den Netzbetreibern ermöglicht, die Anlage abzuregeln oder abzuschalten. Die Regelung gilt allerdings nur für Generatoren, deren Betreiber eine Anschlussanfrage vor dem 1. Januar 2013 gestellt haben. „Die Produktionsanlagen müssen bis zum 31. Januar 2016 technisch angepasst werden“, betont Andreas Lutz, Geschäftsführer von New Energy Projects. Das Beratungsunternehmen in München hat sich auf den italienischen Markt spezialisiert.
Fernabschaltung fachgerecht installieren lassen
Die Anlagenbetreiber müssen beim Netzbetreiber melden, wenn sie eine Fernsteuerung nachgerüstet haben und eine neue Betriebsvorschrift unterzeichnen. „Ein verantwortlicher Techniker der Installationsfirma oder ein Ingenieur müssen zusätzlich eine beeidete Bezeugungsurkunde unterzeichnen“, erklärt Andreas Lutz das komplizierte und bürokratische Verfahren. Denn die Aufsichtsbehörde will sichergehen, dass die Anlage zur Fernsteuerung auch sachgerecht installiert ist und tatsächlich funktioniert. Schließlich geht es nach Angaben aus Rom um die Sicherheit des italienischen Stromnetzes. „Deshalb muss aus der Erklärung des Technikers oder Ingenieurs klar hervorgehen, dass das installierte System den Anforderungen entspricht“, erklärt Andreas Lutz.
Rom lockt mit Prämie für schnelle Umrüstung
Die Aufsichtsbehörde für Strom und Gas in Rom lockt schnelle Anlagenbetreiber mit einer Prämie. Wenn sie ihren Generator bis zum 30. Juni dieses Jahres mit der Fernsteuerung nachrüsten und dies ihrem Netzbetreiber mitteilen, bekommen zwischen 500 und 800 Euro. Wenn die Installation der Fernsteuerung zwischen 1. Juli und 31. August dieses Jahres installiert wird, bekommt der Anlagenbetreiber immerhin noch die Hälfte der Prämie. „Ob man die Anpassungen nun schnell machen soll oder nicht, daran scheiden sich die Geister“, weiß Andreas Lutz. „Dafür spricht die Prämie, dagegen spricht, dass eventuell noch weitere Anforderungen für die Anpassung im Laufe des Jahres dazukommen.“ Das zeigt ganz ar, dass die Stimmung in der italienischen Solarbranche derzeit von extremer Unsicherheit geprägt ist. Niemand traut mehr der Stabilität von Rahmenbedingungen, die Rom festlegt.
Jährliche Produktionsmeldung wird fällig
Zudem erinnert Andreas Lutz daran, dass bis zum 31. März die jährliche Meldung der produzierten Solarstrommenge bei der Zollagentur fällig wird. „Um Strafen zu vermeiden, sollten die Termine unbedingt eingehalten werden“, betont der Münchner Experte. Er kennt auch die häufigsten Fehler, die Anlagenbetreiber bei der jährlichen Produktionsmeldung machen. „Oft geben die Anlagenbetreiber die Monitoringwerte ein“, beschreibt er die häufigste Fehlerquelle. „Die Monitoringwerte weichen aber meist von den Werten der geeichten UTF-Zähler ab. Außerdem geben die Anlagenbetreiber oft die Kilowattstunden ein, die den Rechnungen des Stromverkaufs entnommen wurden. Diese entsprechen aber nicht der eingespeisten Strommenge.“ Um die korrekte eingespeiste Strommenge anzugehen, musste der Einspeisezähler allerdings schon am 31. Dezember des vergangenen Jahres abgelesen worden sein. Grundlage für korrekte Daten ist aber vor allem, dass der Zähler und die Messeinrichtungen nicht defekt sind. „Wir raten allen Produzenten bei der Meldung sehr sorgfältig zu sein und diese in professionelle Hände zu geben“, betont Lutz.
Fuel-Mix mitteilen
Am 31. März läuft noch eine weitere Frist ab. Wie die für die Regelung der Einspeisevergütung zuständige Behörde Gestore dei Servizi Energetici informiert, müssen bis dahin die Anlagenbetreiber ihre jährliche Fuel-Mix-Meldung abgegeben haben. Bis dahin sind auch noch Korrekturen für das Jahr 2013 möglich. Diese Meldung ist für alle Anlagenbeitreiber verpflichtend, die Solarstrom in das öffentliche Netz einspeisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Teil des Stroms selbst verbraucht wird. Auf der Internetseite der GSE muss der Anlagenbetreiber sowohl seine personenbezogenen Daten als auch den sogenannten mix energetico inziale, also den Energiemix für die Stromerzeugung, bezogen auf die einzelne Produktionsanlage mitteilen. Kommen die Anlagenbetreiber dieser Pflicht nicht nach, werden sie von der GSE bei der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas angezeigt. (Sven Ullrich)