Die Betreiber von Solaranlagen in Italien können sich in den kommenden Tagen auf üppige Auszahlungen der Einspeisevergütung von der Gestore dei Servizi Energetici (GSE). Die Behörde für die Regulierung der erneuerbaren Energien in Rom hat in der vergangenen Woche die Endabrechnung für den Fördertarif des Jahres 2015 veröffentlicht. Das bedeutet, die konkreten Zahlungen für jede Anlage stehen jetzt fest und die GSE wird die restlichen Fördersummen in den kommenden Wochen auszahlen. „Viele Betreiber können sich diese Woche auf eine ordentliche Nachzahlung freuen“, weiß Andreas Lutz, Geschäftsführer von New Energy Projects. Das Beratungsunternehmen in München hat sich auf die Unterstützung von Betreibern von und Investoren in Solaranlagen in Italien spezialisiert. „Wir raten allen Anlagenbetreibern, trotzdem die Richtigkeit der Abrechnung zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen“, betont der Münchner Branchenexperte.
Abschlagszahlungen mit Einspeisung verglichen
Die Nachzahlungen gehen auf eine Gesetzesänderung zurück, die der Senat und das Parlament in Rom im August 2014 beschlossen haben. Seither zahlt die GSE nicht mehr monatlich die Vergütung für den kompletten eingespeisten Strom aus, sondern zunächst nur einen Abschlag von 90 Prozent. Dieser Abschlag bezieht sich auch nicht auf die tatsächlich produzierte und eingespeiste Energiemenge, sondern auf die Produktionsprognosen der Anlagen. Nachdem die Analgenbetreiber ihren Einspeisezähler am Jahresende abgelesen und die tatsächlich produzierte Strommenge nach Rom gemeldet haben, errechnet die GSE die Nachzahlungen für jede einzelne Anlage.
Dieses Procedere bedeutet eine Unsicherheit für die Anlagenbetreiber. Zumal niemand vorher weiß, ob der monatliche Abschlag tatsächlich 90 Prozent beträgt oder weniger. Andreas Lutz hat die Prognosen und die tatsächlichen Daten der Endabrechnung vergleichen und festgestellt, dass bezogen auf den Ist-Wert die Abschlagszahlungen ziemlich genau in der Größenordnung von 90 Prozent lagen.
Leitfaden für Modultausch und Entsorung erschienen
Zudem weißt Andreas Lutz nochmals darauf hin, dass sich die Regelungen für die Entsorgung der Module in Italien im vergangenen Jahr geändert haben. Die Anlagenbetreiber müssen bei der GSE ab dem 11. Betriebsjahr des Generators eine Sicherheitsleistung von zehn bis zwölf Euro pro Modul hinterlegen. Dieser Betrag wird zurückgezahlt, wenn die Module den gesetzlichen Regelungen entsprechend entsorgt und recycelt sind. Die Anlagenbetreiber muss dafür die entsprechenden Unterlagen in Rom vorweisen. Für die deutschsprachigen Anlagenbeitreiber und Dienstleister hat New Energy Projects einen Leitfaden erstellt, in dem die gesamten Regelungen über die Entsorgung und den Tausch von Anlagenkomponenten detailliert beschrieben sind. Dort ist auch aufgeführt, welche Dokumente der Anlagenbeitreiber im Falle einer Entsorgung von Modulen einreichen muss. (Sven Ullrich)