Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) sieht eine positive Entwicklung der administrativen Rahmenbedingungen für die Installation von Photovoltaikanlagen in einigen europäischen Ländern. Im Rahmen des Projektes PV Legal, das der BSW-Solar initiierte und koordiniert, konnten Verbesserungen in einigen europäischen Ländern erreicht werden. „Dennoch bremsen administrative Hemmnisse weiterhin die Entwicklung von Solarstrom in vielen Ländern Europas“, kritisiert Jörg Mayer, Geschäftsführer des BSW-Solar.
So müssen Planer und Installateure in Griechenland keine Stromproduktionslizenzen für kleine Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von einem Megawatt mehr beantragen. „Diese administrative Anforderung hatte in der Vergangenheit mit zu einem Stillstand des griechischen Photovoltaikmarktes geführt“, sagt Jörg Mayer. Nun müssen Anlagenbauer nicht mehr bis zu zwei Jahre auf eine Lizenz warten, um mit dem Bau beginnen zu können, sondern können sofort loslegen.“ Außerdem bedürfen Dachanlagen keiner Umweltprüfung mehr. Die Beschränkung des Netzanschlusses von Photovoltaikystemen auf Privathäusern auf die autonomen Netze der griechischen Inseln ist aufgehoben. Jetzt können im ganzen Land Solaranlagen an das Netz angeschlossen werden. Verbesserungen gab es auch hinsichtlich der Installation von Solaranlagen auf historischen Gebäuden und auf Ackerflächen. Diese können nun unter speziellen Bedingungen ebenfalls gebaut werden.
Baugenehmigung als Bremsklotz
In Slowenien konnte der dortige Solarverband den Wegfall der bisher langwierigen und teuren Genehmigungspraxis für kleine Photovoltaikanlagen bis zu einem Megawatt Leistung erreichen. Jetzt werden diese kleinen Anlagen als einfache Geräte zur Stromproduktion klassifiziert und sind damit von der Baugenehmigung befreit. Die jetzige Genehmigungsfreiheit führte bereits zu einer positiven Marktentwicklung in Slowenien.
Portugal hat zwar das Genehmigungsverfahren nicht abgeschafft, aber auf eine elektronische Übermittlung im Internet umgestellt. „Das Verfahren wurde damit schneller, transparenter und kosteneffizienter“, erklärt Jörg Mayer. Es gilt inzwischen als eines der modernsten Genehmigungsverfahren in Europa.
Für Deutschland bilanziert PV Legal als positive Entwicklung die neuen Regelungen bei der Überfrequenzabschaltung. Denn das Forum Netztechnik und Netzbetrieb im VDE (FNN) hat die bisher starre Regelung, nach der sich Photovoltaikanlagen beim Überschreiten der Netzfrequenz von 50,2 Hertz abschalten müssen, aufgehoben. Statt dessen muss die Überfrequenzabschaltung der Wechselrichter jetzt auf einen Wert zwischen 50,3 und 51,5 Hertz eingestellt werden.
Der Abbau weiterer administrativer Hürden ist im Gange. So will die sächsische Landesregierung solare Dachanlagen grundsätzlich von der Baugenehmigungspflicht befreien und die bayerische Landesregierung plant einen erneuten Vorstoß, um den Bau von Solaranlagen auf Ackerflächen wieder zu ermöglichen. (Sven Ullrich)