Seit dem 1. September 2015 erlaubt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Lufthindernissen (AVV) die so genannte Bedarfsgesteuerte Befeuerung für Windenergieanlagen - unter bestimmten Bedingungen: Neben den technischen Vorschriften an Lichtstärke und Farbe muss das System von der Deutschen Flugsicherung (DFS) anerkannt sein.
Intelilight hat im September 2016 die erste Stufe der Anerkennung durch die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) und im Juni 2017 für den Windpark Braderup in Schleswig-Holstein die volle, zweistufige Anerkennung erhalten. „Intelilight ist ein von Vestas entwickeltes System zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen“, so eine Sprecherin. Das aktuell zum Einsatz kommende X-Band-Radar habe eine instrumentierte Reichweite von 18 Kilometern. Das bedeutet, dass das System ein Flugzeug in einem Radius von acht bis 18 Kilometern verlässlich detektieren kann – abhängig von der Landschaft und anderen standortspezifischen Bedingungen. Die Auslegung des Systems müsse daher im Einzelfall anhand der Koordinaten von jeder abzudeckenden Windenergieanlage analysiert und simuliert werden.
Auch mehrere Windparks, die nicht schon mit einer festen Verkabelung miteinander verbunden sind, können durch VPN-Tunnel über das Internet oder mit zusätzlichen Funkverbindungen verbunden werden, um sich ein System zu teilen. Bei dieser Variante bleibt die Kontrolle des Signals von dem Radar bis zur Steuerbox sowie der Befeuerungsanlage auf der WEA-Gondel und zurück im Vestas-Scope.(Katharina Wolf)