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Floppt geplantes Gesetz für flexibilisierte Biogasanlagen? 

Es sei „nicht weniger als ein Leitfaden zum Ausstieg aus dieser unverzichtbaren Technologie“, urteilte die Präsidentin des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), Simone Peter, über das am Donnerstagabend den Verbänden zur Stellungnahme mit einer Frist zur Antwort von gerade einmal 24 Stunden versehene Biogaspaket. So nennt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) das Vorhaben, das eine Flexibilisierung des Betriebs von Biogasanlagen erreichen soll. Ziel der Reform ist es, die zunehmende unregelmäßige und wetterabhängige Einspeisung aus Windparks und Solaranlagen durch eine flexible steuerbare Einspeisung aus Biogasanlagen zu stabilisieren. Für Biogasanlagenbetreiber soll es durch eine Reform des jüngsten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 2023 künftig rentabel sein, ihre Erzeugung zu flexibilisieren und alternativ auch Wärme für regionale Wärmenetze zu produzieren.

Mehrere Branchenorganisationen wie der BEE sowie der Fachverband Biogas und das mehrere Organisationen wie außer dem Fachverband auch andere Bioenergiezusammenschlüsse vertretende Hauptstadtbüro Bioenergie sehen die vom BMWK in seinem Regelungsentwurf offenbarten Instrumente aber als unwirtschaftlich an. So sieht der Entwurf vor, dass sich die zulässige jährliche Einspeisung von heute 4.000 auf 2.500 und schließlich auf 2.000 Betriebsstunden reduziert. Aufgrund des besonderen Werts der Dienstleistung einer stabilisierten Stromnetzversorgung soll die Vergütung mit einem erhöhten Flexibilitätszuschlag von 85 Euro pro Kilowatt (kW) Anlagenleistung statt der bisherigen 65 Euro pro kW erfolgen.

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Biogas systemdienlich

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Die Organisationen der Biogasbranche kritisieren am Freitag, dass die Zuschlagserhöhung zu gering sei und die Betriebsstundenregelung nicht berücksichtige, dass im Sommer die Biogasanlagen bei weniger Strom- und vor allem wenig Wärmebedarf nur in Teillast produzierten, im Winter aber auch aufgrund des hohen Wärmeversorgungsbedarfs viel mehr Wärme und damit auch Strom absetzen könnten. Die vom BMWK vorgesehene Regelung sieht hierfür offenbar eine Berechnung auch von Teillaststunden als volle Betriebsstunden vor.

„Ob diese Anlagen im Sommer bei geringer Wärmeabnahme nur gedrosselt fahren und viel weniger Strom und Wärme produzieren, wird hiermit nicht berücksichtigt. Im Winter hingegen, wenn die Nachfrage nach Strom und Wärme besonders groß ist, fehlen dann die Betriebsstunden“, monierte das Hauptstadtbüro Biogas. Zudem warnt die Berliner Politikvertretung der Branche vor technischen Problemen: „Eine Biogasanlage lässt sich aufgrund der biologischen Aktivität der Bakterien aber nicht wie ein Erdgasmotor tage- oder gar wochenlang abstellen. Auch braucht die Umstellung auf eine noch flexiblere Fahrweise eine gewisse Übergangszeit.“

Zusätzlich verweisen die Biogasbranchenvertreter auch auf die anhaltende starke Überzeichnung der nur kleinen Ausschreibungsvolumen für den Biogasanlagenbetrieb. So war die Oktoberausschreibung für 234 Megawatt (MW) dreifach überzeichnet. Viele Biogasanlagen erreichen derzeit das Ende ihrer bisherigen Förderungsphase, sind aber ohne künftige Förderung nicht mehr rentabel und stehen deshalb vor dem Aus. Die Bioenergieverbände fordern daher nun eine einmalige Ausschreibung von 1.800 MW.

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