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EU-Energiemarkt

Brüsseler Leitlinien ins Ungewisse

Mit der Veröffentlichung des Leitlinien-Pakets vom 5. November wolle die Europäische Kommission „einen Rahmen für staatliche Eingriffe in den Energiesektor schaffen“, hob der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) in Berlin noch am selben Tag hervor. Die Leitlinien seien eine „wichtige Grundlage für einen verlässlichen und stetigen Ausbau der Erneuerbaren Energien in Europa“. Der seit 1. November amtierende neue BEE-Geschäftsführer Hermann Falk erklärte, es sei für die Erneuerbaren-Branche „von großer Bedeutung, dass die Europäische Kommission sich für eine stabile und transparente und glaubwürdige Förderung ausspricht und … die Entscheidung über das Fördersystem … den Mitgliedsstaaten überlassen will.“ Lob auch vom Verband kommunaler Unternehmer (VKU): Dessen Hauptgeschäftsführer, Hans-Joachim Reck, erklärte, er teile mit den Leitlinien-Autoren die „Überzeugung, dass diese Ziele am besten in einem funktionierenden Energiemarkt … verwirklicht werden können."

Zudem unterstrich das Stadtwerkebündnis, dass die Kommission für ein Auktionierungsmodell plädiere, „um den Ausbau der regenerativen Erzeugung kosteneffizienter zu gestalten“. Der „wettbewerbliche Ansatz“ der Kommission sei richtig, erklärte der VKU.  Einzig eine Mahnung will der Verband aussprechen, dass nämlich die EU-Kommission weiterhin das im EU-Energierechts-Artikel 194 festgeschriebene Recht der Mitgliedsländer wahrt, über die Zusammenstellung der Energiequellen sowie über die Struktur der Energieerzeugung national zu entscheiden.

Beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der eher traditionelle Energieversorger vertritt, sieht die Vorsitzende Geschäftsführerin, Hildegard Müller die Guidance-Papiere als „Handreichung für eine vorausschauende Politik auf nationaler Ebene, die Europa mitdenkt“. Vor allem auch der Wille der Kommission, „einheitliche Kriterien für Fördersysteme für Erneuerbare … zu empfehlen und … nationale Fördersysteme auf europäischer Ebene anzupassen“, sei positiv zu werten.

Tatsächlich loben die Branchenverbände jedoch sehr unterschiedliche Inhalte. Hinter manchen müssen die Verbände für ihre eigene Klientel sogar Gefahren fürchten.  

Erneuerbare: To-Do-Liste mit vier Punkten

Das wird beim Blick ins Original deutlich: So empfiehlt die Kommission mittels einer Vierpunkte-To-Do-Liste für erneuerbare Energie, rückwirkende Eingriffe in die unterbleiben zu lassen und die Förderung der Energieerzeugung aus regenerativer Kraft immer so zu justieren, dass sie zu einer Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren führt. Außerdem hofft die Kommission, dass die Mitgliedstaaten ihre Förderpolitiken abstimmen und feste Einspeisetarife sogar allmählich ganz einstellen.

Darauf angesprochen räumt BEE-Pressesprecher Jens Tartler ein, dass die Leitlinien nur „auf einer allgemeinen Linie positiv zu werten sind“. Als großes Problem sieht der Verbandssprecher auch die Empfehlungen, Einspeisegesetze mit festen und daher langfristig planbaren Grünstromtarifen wie das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz durch Quotenregelungen, Prämienzuschläge oder Strommengenausschreibungen zu ersetzen. Aus Sicht der deutschen Erneuerbaren-Szene ist das eine Liste altbekannter Grausamkeiten, die immer wieder vor EEG-Reformen ins Spiel gebracht werden.

Vorerst nicht rechtsverbindlich

„Das sind ja alles Sachen, gegen die wir sind“, sagt Tartler zu ERNEUERBARE ENERGIEN. Strategisch habe sich sein Verband erst einmal an ähnlichen Stellungnahmen der europäischen Schwesterverbände EREF und EREC orientiert. Es gebe derzeit noch keine Notwendigkeit, gegen die EU-Kommission Widerstand zu zeigen, da die Leitlinienvorschläge nicht rechtsverbindlich sind.  

Allerdings fordert die Kommission auch, die Empfehlungen als Grundlage für die weitere EU-Energiegesetzgebung zu nehmen. Wenn daraus dann aber etwas Konkretes würde, „werden wir dagegen vorgehen“, erklärte Tartler den BEE-Standpunkt.

(Tilman Weber)