Das argentinische Ministerium für Energie und Bergbau hat die Regelungen veröffentlicht, mit denen die energieintensiven Unternehmen ihre Verpflichtung zur Nutzung von erneuerbaren Energien erfüllen können. Mit einem Gesetz aus dem Jahr 2015 hat der Nationalkongress in Buenos Aires festgelegt, dass Unternehmen mit einer Anschlussleistung von über 300 Kilowatt mindestens acht Prozent ihres Stroms aus erneuerbaren Energien beziehen müssen. Erreichen sie diesen Anteil bis Ende 2017 nicht, werden empfindliche Strafen fällig. Nach Angaben des staatlichen Energiegroßhändler Cammesa sind etwa 7.500 Industriebetriebe von der Regelung betroffen.
20 Prozent Ökostrom bis 2025
Darüber hinaus sieht das Gesetz den Ausbau der Ökostromnutzung vor. Bis 2025 müssen die Unternehmen mindestens 20 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien beziehen. María Eugenia Testa vom Umweltberatungsinstitut Línea Verde Consultore in Buenos Aires geht davon aus, dass in diesen Jahren entsprechende Erzeugungsanlagen mit einer Gesamtleistung zwischen drei und zehn Gigawatt installiert werden müssen. Das hängt davon ab, welche Technologie eingesetzt wird. Das bedeutet eine Investitionssumme von 15 bis 20 Milliarden US-Dollar.
Drei Wege zum Ziel
Um das Acht-Prozent-Ziel zu erreichen, können die Unternehmen zunächst die Energie von Cammesa beziehen. Sollten sie das nicht tun, können sie den Ökostrom auch über einen Stromliefervertrag mit einem Betreiber einer entsprechenden Erzeugungsanlage direkt beziehen. Alternativ können sie auch eine eigene Photovoltaik- Windkraft- oder Bioenergieanlage betreiben und den erzeugten Strom im Unternehmen selbst nutzen. „Die meisten Unternehmen haben sich dafür entschieden, erneuerbare Energien über einen Stromliefervertrag sogar über die vorgegebenen Ziele hinaus zu beziehen“, erklärt María Eugenia Testa.
Sollten die Unternehmen zunächst dem gemeinschaftliche Strombeschaffungssystem der Cammesa beitreten, sind sie nicht auf ewig daran gebunden. Sie können innerhalb einer gewissen Frist nach Inkrafttreten der neuen Regelungen den Austritt aus dieser „Beschaffungsgemeinschaft“ erklären. Dann müssen sie aber konkret darlegen, wie sie innerhalb einer vorgegeben Zeit das Ziel von acht Prozent Ökostrom erreichen wollen. Über ein Monitoringsystem wird überprüft, ob sie diese Vorgaben auch einhalten.
Regelungen stehen bis Mitte August fest
Wie die konkreten Regelungen am Ende aussehen, ist bisher noch nicht endgültig entschieden. Das Ministerium für Energie und Bergbau hat ein Konsultationsverfahren durchgeführt, um den Rahmen für die Nutzung von erneuerbaren Energien in Gewerbe- und Industrieunternehmen festzulegen. Dieses wurde am 23. Juni beendet. Noch bis Mitte August sollen die Rahmenbedingungen endgültig festgelegt werden. Viele Industrieunternehmen warten schon lange auf solche klaren Regelungen. (Sven Ullrich)