Geplant ist die Errichtung und der Betrieb von zwölf Windenergieanlagen des für Schwachwindstandorte konzipierten Typs GE 2.5-120. Diese sollen über eine Gesamtleistung von 30 Megawatt (MW) verfügen. Bereits Ende Dezember 2016 erhielten die Kooperationspartner vom Landratsamt Wittenberg die Baugenehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz.
Damit kann der Windpark noch ohne eine Ausschreibung zu gesicherten Vergütungssätzen und nicht weit unter dem Niveau des vergangenen Jahres ans Netz gehen. Das im vergangenen Sommer verabschiedete Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 sieht für alle noch bis 31. Dezember 2016 genehmigten Windparks eine Übergangsregelung vor. Ab 2017 sollen zwar grundsätzlich neue Windparkprojekte nur noch dann eine Vergütung erhalten, wenn sie sich in einer Ausschreibung gegen Wettbewerber-Projekte durchsetzen konnten. Zum Zug kommen die Projektierer, die die geringsten Vergütungen für die nächsten 20 Jahre in Kauf nehmen. Die Übergangsregelung erlaubt aber den Anschluss aller spätestens noch 2016 genehmigten Windparks ans Netz, dann wenn diese 2017 oder 2018 noch ans Netz gehen. Allerdings greift ab 2017 eine Monat für Monat fortschreitende Vergütungsdegression für die nicht ausgeschriebenen neuen Windparks.
Der Genehmigung des Windparks war jedoch ein Kompromiss mit der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt vorausgegangen, bei dem es darum ging, den Welterbe-Titel des Wörlitzer Parks zu schützen. Damit der Windpark keinen Eingriff in das Landschaftsbild bedeutet, müssen daher nun entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. „Die Anlagen haben jetzt nur noch eine Gesamthöhe von 180 Metern und lassen damit das zehn Kilometer entfernte Gartenreich unberührt“, erzählt Markus Brogsitter, Geschäftsführer bei VSB.
Die Windenergieanlagen werden auf offenem und flachem Gelände errichtet, dort allerdings von Wald umgeben sein. Um die Veränderung des Landschaftsbildes und den Flächenverbrauch zu kompensieren, müssen die Projektierer insgesamt 350.000 Euro in Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen investieren. Zu den Kompensationsmaßnahmen gehört etwa das Anlegen einer Großhecke, die die Sicht auf den Windpark reduzieren soll.
Wie hoch aber wird der zu erwartende Jahresertrag der Anlagen auf den 120 Meter hohen Türmen noch ausfallen, nachdem die Investoren auf die sonst heute in waldreichen Regionen übliche Nabenhöhe von 140 Meter verzichtet haben? Wie wirtschaftlich wird der Windpark nach der bis September zu erwartenden Vergütungsdegression von im Vergleich zu 2016 rund 0,6 Cent pro Kilowattstunde noch sein? „Die Degressionsstufen machen das Projekt wirtschaftlich anspruchsvoller, aber gemeinsam mit unseren Partnern und dem Anlagenhersteller ist es uns gelungen, ein gutes Gesamtpaket zu schnüren", sagt VSB-Geschäftsführer Markus Brogsitter auf solche Fragen. Und: "Hinzu kommt, dass wir schon beim Planungsprozess viele Parameter des Projektes optimiert haben und dies auch fortwährend in der Bauphase tun.“
(Maria Dahl)