Nicole Weinhold
In einsamer Herbstlandschaft von Mecklenburg-Vorpommern, in Linstow, steppt seit dem 6. November der Bär. Rund 2.000 Vertreter der Windbranche sind angereist, um die 27. Windenergietage von Spreewind mitzuerleben. Höhepunkt der bekanntermaßen unterhaltsamen Abendveranstaltungen war in diesem Jahr der Autoscooter. Nicht nur Spaß sei das, so Veranstalter Harald Düring, sondern eine Anspielung auf die Elektromobilität, die jeder seit frühester Kindheit von der Kirmis kennt. Für ausgelassene Stimmung sorgten die kleinen Flitzer auf jeden Fall, vielleicht auch für ein paar blaue Flecken.
Täglich über 20 Foren
Am ersten Veranstaltungstag ging es gleich am Nachmittag mit über 20 parallelen Vortragsveranstaltungen los, und so ging es an den folgenden Tage weiter. Die Zuhörer quetschten sich je nach Attraktivität der Vorträge auch in die kleinsten Konferenzräume. Viel Anklang fand etwa die Veranstaltung der Deutschen Windtechnik, die per Ted-Umfrage das Publikum einbezog. Die Besucher mussten zum Beispiel einschätzen, wie sich die Ausrichtung der Betreiber auf den Service durch die Ausschreibungen verändert. Der Kostendruck, so auch die Meinung der Zuhörer, zwingt zur Suche nach günstigen Servicelösungen. Viele EVUs wollen ihren Service selbst machen, viele kleinere Betreiber interessieren sich für Basicangebote.
Sonderausschreibungen
In einem anderen Forum berichtete Daniel Breuer von der Kanzlei Osborne Clarke am zweiten Tag über die neuen politischen Entscheidungen zu Sonderausschreibungen. Mehr dazu hier. Auch Innovationsausschreibungen kommen demnach verstärkt. 2019 werden 250 MW ausgeschrieben, 2020 sollen es 400 und 2021 dann 500 MW sein. Realisierungszeiträume sollen von 30 auf 24 Monate reduzierte werden. Bezüglich des Themas Eigenversorgung und Windkraft verwies er auf ein Papier des BWE.
Ingolf Sonntag von der Kanzei Maslaton berichtete den Zuhörern dann von einer positiven Entwicklung für die Windbranche. Der Bundesgerichtshof hat die Windenergieklausel der BVVG gekippt. Für Windräder, die auf ehemals volkseigenen Flächen entstanden, mussten Käufer unter Umständen an die BVVG zahlen. Der BGH hat nun eine entsprechende Vertragsklausel gekippt.
Landkäufer in Ostdeutschland sind für Windkraftanlagen auf ihren Flächen jahrelang zu Unrecht zur Kasse gebeten worden. Eine entsprechende Regelung in ihren Kaufverträgen ist unwirksam, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied. Betroffene Landbesitzer können möglicherweise Geld zurückfordern, solange die Ansprüche noch nicht verjährt sind.
Vertreter der Kanzei Müller-Wrede und Partner fanden viele interessierte Zuhörer beim Thema Regionalplanung Brandenburg. Dabei geht es auch um die Zukunft des Windkraftausbaus in der Region Havelland-Fläming. Das Oberverwaltungsgericht hatte die bisherigen Planungen aus formalen Gründen im Sommer für nichtig erklärt.
Insgesamt fiel die Auswahl bei der Menge an parallelen Veranstaltungen schwer. Die Inhalte reichten von Rechtsthemen über Finanzierung, Turbinentechnik, Kostensparen, Service bis Windschiffe. Wer im nächsten Jahr dabei sein will, kann sich schon anmelden.