Die Bundesnetzagentur hat das von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgeschlagene Wasserstoff-Kernnetz genehmigt. Insgesamt enthält das Netz 9.040 Kilometer an Leitungen, welche sukzessiv bis 2032 in Betrieb gehen sollen. Davon werden rund 60 Prozent von Gas auf Wasserstoff umgestellt und 40 Prozent neu gebaut. Die erwarteten Investitionskosten betragen 18,9 Milliarden Euro.
Netzbetreiber bauen Infrastruktur auf
Das Wasserstoff-Kernnetz ist der erste Schritt für den Aufbau eines deutschlandweiten Wasserstoffnetzes. Das Wasserstoff-Kernnetz verbindet deutschlandweit die künftigen Wasserstoffcluster miteinander. In diesen bündeln sich regionale und lokale Wasserstoffprojekte, wie zum Beispiel in Industrie- oder Gewerbeparks. Das Wasserstoff-Kernnetz berücksichtigt auch die Verbindung mit den Nachbarstaaten. Die Bundesnetzagentur genehmigte den Antrag mit kleineren Anpassungen. So wurden nur Leitungen genehmigt, die für die Transportaufgabe des Wasserstoff-Kernnetzes notwendig sind.
"Mit dem genehmigten Wasserstoff-Kernnetz können die Netzbetreiber nun schrittweise die Infrastruktur für Wasserstoff aufbauen und betreiben. Erste Leitungen werden ab dem nächsten Jahr umgestellt. Alle Beteiligten haben seit mehr als anderthalb Jahren intensiv am Prozess und den Planungen gearbeitet und konstruktiv die nicht immer einfachen Diskussionen geführt, vielen Dank dafür", so Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Ermittlung durch Marktabfragen
Bereits in den letzten beiden Netzentwicklungsplänen Gas 2020 und 2022 führten die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) Marktabfragen für Wasserstofferzeugung und -bedarf durch. Ebenfalls wurden Leitungen zur Umstellung von Erdgas auf Wasserstoff identifiziert. Die Fernleitungsnetzbetreiber entwickelten anschließend eine eigene, noch unverbindliche Wasserstoffmodellierung im Netzentwicklungsplan Gas. Dieser wies auch erste Wasserstoffcluster in Deutschland aus.
Für den Aufbau und die Inbetriebnahme des Netzes war mehr Verbindlichkeit auf der Produzenten- und Nachfrageseite sowie der Bau von Leitungen notwendig. Aus diesem Grund beschloss die Bundesregierung im Frühjahr 2023 die Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes. Ziel sollte sein, deutschlandweit die wesentlichen Wasserstoffproduktions-, Import- und Verbrauchspunkte zu verbinden.
Parallel zum Gesetzgebungsverfahren für die rechtliche Grundlage veröffentlichten die Gas- Fernleitungsnetzbetreiber im Juli 2023 ihren Planungstand. Dieser wurde gemeinsam von den FNB und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz konsultiert. In diesem Rahmen wurden auch die Kriterien zur Festlegung des Szenarios für das Wasserstoff-Kernnetz veröffentlicht. Zudem konnten zum Beispiel Betreiber von Gasverteilernetzen mögliche Leitungsstrukturen einbringen.
Im November 2023 wurde der Antragsentwurf für das Wasserstoff-Kernnetz von den FNB bei der Bundesnetzagentur eingereicht, welchen die Bundesnetzagentur konsultierte und prüfte. Die FNB nutzten die Ergebnisse der Konsultation und Vorabprüfung für eine Überarbeitung des Antrags. In wenigen Regionen wurden einzelne Leitungen hinzugefügt, sowie vereinzelt Leitungen herausgenommen. Der Antrag wurde am 22.07.2024 fristgerecht von den Fernleitungsnetzbetreibern bei der Bundesnetzagentur eingereicht.