Das Wasserstoff-Kernnetz deckt nicht alle Regionen Baden-Württembergs ab und soll erst im Jahr 2032 vollständig fertiggestellt sein. Das Land verfolgt jedoch bereits heute Pläne zum Aufbau von Erzeugungskapazitäten und Wertschöpfungsketten vor Ort. Um diese Entwicklung zu unterstützen, hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft das Förderprogramm ELY ins Leben gerufen. Ziel ist es, die lokale Erzeugung von regenerativem Wasserstoff durch Wasser-Elektrolyse voranzutreiben, um bereits mittelfristig eine hinreichende Versorgung mit Wasserstoff zu erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit der baden-württembergischen Unternehmen zu sichern.
Elektrolyse-Anlagen ab einem Megawatt werden gefördert
Im Mittelpunkt steht der Aufbau von Wasserstoff-Hubs in Baden-Württemberg. Die Elektrolyseure sollen möglichst im Einklang mit dem regionalen Stromnetzausbau und dem regionalen Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen errichtet beziehungsweise erweitert werden.
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Das Programm fördert den Neubau von lokalen Elektrolyseuren mit integrierten Konzepten zur Erzeugung von regenerativem Wasserstoff für die regionale Versorgung. Darüber hinaus werden Investitionen zur bedarfsgerechten Erweiterung der Erzeugungskapazität von Elektrolyseuren für zusätzliche Abnehmer von erneuerbarem Wasserstoff unterstützt. Neu zu errichtende Elektrolyseure oder die Erweiterung eines Elektrolyseurs müssen eine elektrische Nennleistung von mindestens 1 Megawatt aufweisen. Die geförderten Bestandteile müssen dem Stand der Technik entsprechen.
Fördersumme bis zehn Millionen Euro
Die Fördersumme soll in nach Aussage des Ministeriums zehn Millionen Euro pro Projekt nicht überschreiten, bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind es maximal 8,25 Millionen Euro pro Projekt. Die Beihilfeintensität (Förderquote) beträgt bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten, bei KMU kann der Prozentsatz höher liegen.
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Zuwendungsfähig sind die gesamten Investitionskosten, die für die Neuerrichtung von Elektrolyseuren beziehungsweise für die Erweiterung der Erzeugungskapazität von Elektrolyseuren inklusive der für den Betrieb notwendigen Balance of Plant erforderlich sind. Weitere Komponenten wie stationäre Speicheranlagen für erneuerbaren Wasserstoff und Wasserstoff-Kompressoren werden in angemessenem Umfang (etwa bis zu 30 Prozent der Gesamtausgaben) ebenfalls gefördert.
Antragsfrist ist der 15. Mai 2025
Der Projektträger Karlsruhe (Kontaktdaten siehe unten) übernimmt im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg die Beratung, Antragsannahme, Bewilligung, die Auszahlung und die Abrechnung der Zuwendung, die Entgegennahme und die Prüfung der Verwendungsnachweise.
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Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Die Antragsunterlagen sind als elektronisches Dokument vom Antragssteller bis spätestens Donnerstag, 15. Mai 2025, einzureichen.