Adler Solar hat aus den Erkenntnissen seiner Erfahrung Lösungen entwickelt, um den Leistungsabfall einer Solaranlage zu stoppen und sie zurück zur ursprünglichen Nennleistung zu führen. Diese Leistungswiederherstellung durch den Instandhaltungsprozess auf technischer und kaufmännischer Ebene bezeichnen die Firma als Repowering. Das Repowering-Potenzial in der deutschen Solarlandschaft ist enorm. Sönke Jäger von der Firma Adler Solar schätzt es auf über 15 Gigawatt.
Aber was ist erlaubt beim Repowering? Die Clearingstelle EEG versucht seit Jahren, hier Klarheit zu schaffen. "Darf man eine Solar-Anlage laut EEG verändern?" fragt Martin Winkler von der Clearingstelle EEG. Infrastruktur wie Wechselrichter, Kabel etc seien kein Problem, sagt er. Die Veränderungen sollten aber dem Netzbetreiber mitgeteilt werden. Sobald aber die Anlage, die Module sind gemeint, verändert wird, ergebe sich ein anderer Vergütungssatz. Es können also nicht alte durch neue Module ersetzt werden, weil die neuen eine höhere Leistung haben. Setzt man also neue Solarmodule auf den alten Standort, gilt die neue, aktuelle Vergütung - also heute meist der Ausschreibungszuschlag oder Börsenstrompreis.
Es gibt aber eine besondere Austauschregelung, die in Kraft tritt, wenn ein technischer Defekt auftritt, oder die Anlage geklaut wurde. Die neue Anlage muss aber am selben Ort installiert werden. In diesem Jahr hat es dazu bereits einen Schiedsspruch dazu von der Clearingstelle gegeben. Ein Betreiber hatte weiteren Vergütungsanspruch zugesprochen bekommen nach Austausch der Module. Die alten Module der Anlage wurden im November 2013 wegen eines Leistungsverlustes von über 90 % demontiert und anschließend verschrottet. (Nicole Weinhold)