Ein Zaun um eine Photovoltaik-Freiflächenanlage ist häufig nötig und von der Versicherung vorgeschrieben, um einem Diebstahl vorzubeugen. Der Zaun wirkt dabei immer als Barriere, aus tierökologischen Gründen sollte allerdings zwischen Boden und Zaun ausreichend viel Platz gelassen werden, um die Durchlässigkeit für Kleintiere zu ermöglichen ohne den erwünschten Diebstahlschutz aufzugeben.
Dadurch könnte zumindest Hasen, Igeln, evtl. sogar Füchsen und anderen kleinen Tierarten die Möglichkeit geschaffen werden, das Gelände zu nutzen oder zu durchqueren ohne, dass sich dadurch ein höheres Diebstahlrisiko für die PV-Module oder Wechselrichter und Kabel ergibt. Für größere Wildschweine, Rehe usw. wäre das natürlich keine Lösung, weil eine entsprechend große Öffnung im Zaun oder zwischen dem Zaun und dem Erdboden auch von Menschen nutzbar wäre.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) empfiehlt in diesem Zusammenhang eine Umzäunung mit einem durchgängigen Mindestabstand zwischen Bodenoberkante und Zaununterkante von 20 cm, um die ökologische Durchgängigkeit für Kleintiere zu gewährleisten. Hier der Link zum entsprechenden Positionspapier.
Doppelt genutzt wird das Gelände auch, wenn Hühner wie in der Gemeinde Alheim (Nordhessen) oder Schafe und Ziegen unter den Modulen den Auslauf und das dortige Gras genießen:
Dabei ist die Anwesenheit von Füchsen usw. natürlich komplett unerwünscht, daher ist in diesen Fällen einer kombinierten energetischen und landwirtschaftlichen Nutzung durch Nutztiere ein engmaschiger Zaun sogar bis ins Erdreich hinein sinnvoll.
Autor: Dr. Philipp Schmagold, Projektentwickler der Ebert-Erneuerbare-Energien-Unternehmensgruppe, Lehrbeauftragter FH Kiel im Bereich regenerative Energien und ein Fan der Energiewende.