Im EEWärmeG heißt es, dass alle Neubauten, deren Bauanzeige bzw. Bauantrag nach dem 01.01.2009 eingereicht wurde, einen bestimmten Teil ihres Wärme- und Kältebedarfs über Erneuerbare Energien realisieren müssen. Es werden dabei keine Unterschiede zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden gemacht. Mit der Novellierung des EEWärmeG vom 01.05.2011 wurden die Vorschriften sogar noch verschärft. Die Regelungen gelten seither nicht nur für Neubauten, sondern auch für bestehende öffentliche Gebäude. Sofern diese grundlegend saniert werden, müssen auch der Kälte- und Wärmebedarf zumindest anteilig über Erneuerbare Energien abgedeckt werden. Ein erster Zwischenbericht, welche Wirkungen das EEWärmeG bisher mit sich gebracht hat, ist jetzt veröffentlicht worden.
Die Daten im Überblick
Dabei stellte sich heraus, dass der Anteil Erneuerbarer Energien im Wärmesektor deutlich angestiegen ist. Insgesamt lag er 2011 beispielsweise bei elf Prozent des Endenergieverbrauchs. Bei der Zusammenfassung von Wärme und Kälte kam man auf 10,2 Prozent. Der Endverbrauch soll laut Angaben der Bundesregierung bis 2020 zu 14 Prozent von Erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Insbesondere in den Neubauten, die zwischen 2009 und 2011 entstanden sind, zeigte sich eine gute Annahme des EEWärmeG. Nahezu jeder zweite Neubau nutzt regenerative Energien zur Wärmeerzeugung. Jährlich stieg deren Anteil um 0,6 bis 0,7 Terrawattstunden an. Damit werden brutto ca. 2,3 Terrawattstunden Erdgas, sowie 1,3 Terrawattstunden Heizöl eingespart, aber auch etwa 640.000 Tonnen CO2-Emissionen.
Auch bei bestehenden Gebäuden zeigen sich Fortschritte, verursacht vorwiegend durch das Marktanreiz-Programm. Einsparungen haben sich hier durch den Zubau neuer Anlagen, wie folgt ergeben:
- 4,5 Terrawattstunden Erdgas wurden eingespart,
- 5,4 Terrawattstunden Heizöl wurden eingespart,
- 1,9 Millionen Tonnen CO2-Emissionen wurden eingespart.
Die Angaben beziehen sich jeweils auf ein Jahr.
Wie soll es weitergehen?
Im aktuellen Bericht der Bundesregierung werden auch mögliche Vorgehensweisen für die Zukunft beschrieben, die umgesetzt werden sollen. So soll die Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien weiter ausgebaut werden. Außerdem sollen die Nachweispflichten verschärft werden und die finanzielle Förderung soll auch in Zukunft gesichert werden. Zudem geht es darum, die Förderung im Gebäudebestand zu verbessern und den Ländern gesetzliche Möglichkeiten einzuräumen, um Wärme- und Kälteaktionspläne zu erstellen.
Fakt ist: Das EEWärmeG greift noch nicht für Jedermann. Durch die Marktanreize jedoch wird die Sensibilisierung der Bevölkerung deutlich voran getrieben. Zudem ist der Umweltgedanke immer weiter verbreitet und steigende Strom- und Heizkosten führen zu vermehrten Überlegungen, selbst Energie und Wärme zu erzeugen. Wer das nicht kann, schaut sich im Vergleichsportal Toptarif.de nach Möglichkeiten um, zumindest günstigen Öko-Strom von einem Energieanbieter zu erhalten oder die Wärmeversorgung über einen Anbieter regenerativer Anbieter zu realisieren.