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Bundeswirtschaftsministerium hat entschieden

Speicherförderung könnte weiterlaufen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat bezüglich der Förderung von Stromspeichern zurückgerudert. Wie heute Volker Hoppebrock, Referent im Bundeswirtschaftsministerium, in Berlin bekannt gegeben hat, plant die Regierung, das Förderprogramm doch fortzuführen. „Das Speicherförderprogramm wird höchstwahrscheinlich fortgesetzt unter Auflage einer höheren Systemanforderung“, erklärt Hoppenbrock. „Allerdings ist es noch nicht verabschiedet. Aber auf jeden Fall sieht es so aus, als ob es weitergeht.“

Systemanforderungen werden steigen

Auch wie die Speicherförderung in Zukunft aussehen wird, bleibt noch abzuwarten. Die Details dafür sind noch nicht ausgearbeitet. Auf jeden Fall besteht im Wirtschaftsministerium die Vorstellung, dass die Systemanforderungen für Stromspeicher höher angesetzt werden, damit sie eine Förderung bekommen. Schon bisher gelten bestimmte Regeln. So müssen die Speicher netzdienlich betrieben werden. Das bedeutet, dass die Speicher dazu beitragen müssen, die Ertragsspitze der Photovoltaikanlagen so abzufangen, dass um die Mittagsstunden die Anlagen nicht mit der vollen Leistung einspeisen, sondern gerade in dieser Zeit die Speicher geladen werden. Konkret dürfen die Solaranlagen insgesamt nur mit 60 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen. Damit wird abgesichert, dass der Speicher um die ertragsreichen Mittagsstunden gefüllt wird. Damit reagiert das Ministerium auf die Kritik aus der Branche, dass das Wirtschaftsministerium mit dem Ende der Speicherförderung genau diesen Vorteil der Speicher für das Netz preisgibt. Im Gegenteil: Mit der Erhöhung der Systemanforderungen könnten die Speicher noch weiter zur Integration der voltatilen Erzeugung von Sonnen- und Windstrom beitragen.

Ob dies dann noch wirtschaftlich ist, bleibt abzuwarten. Schließlich ist derzeit der Treiber des Speicherzubaus nur zum Teil das Förderprogramm der Bundesregierung. Der andere Treiber ist der Eigenverbrauch, der allerdings nicht zwangsläufig mit der netzdienlichen Fahrweise des Speichers vereinbar ist, dem aber auch nicht zwingend entgegen steht. Einem Betreiber eines Speichers ist es schließlich gleichgültig, ob er abends den Strom nutzt, den seine Solaranlage am frühen Morgen oder Mittags produziert hat. Es sei denn, er hat zu einer der beiden Zeiten direkten Eigenverbrauch im Gebäude.

Speicherförderung trotzdem jetzt beantragen

Wie sich das in Zukunft rechnet wird von den konkreten Anforderungen abhängen. Diese stehen genauso wenig fest, wie die Höhe der Förderung. Diese wird in den kommenden Wochen festgelegt. „Das hängt noch vom Ausgang der Haushaltsverhandlungen und vom Abschluss des Verfahrens im Bundestag ab“, erklärt Hoppenbrock. Zumindest im Bundeswirtschaftsministerium ist die Entscheidung schon durch. So wird es noch einige Wochen dauern, bis die neuen Regeln feststehen, wenn der Bundestag oder der Haushaltsausschuss nicht blockieren. Deshalb bleibt der Rat der Branche: Jetzt die Speicherförderung beantragen, dann ist man auf der sicheren Seite, auch wenn der Speicher tatsächlich erst im kommenden Jahr installiert wird. (Sven Ullrich)