Es werden Maßnahmen zur energetischen Erneuerung von Nichtwohngebäuden sowie zur Installation von regenerativen Wärmeerzeugungsanlagen und Blockheizkraftwerken gefördert. Die Art der Förderung ist bundesweit einmalig: Sie zahlt für die Treibhausgasminderung. Sie beträgt 50 Euro pro über die Lebensdauer der Maßnahme vermiedener Tonne Kohlendioxid. Nähere Infos bei der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA, www.kea-bw.de). Antragsformulare und Förderbedingungen unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de.
Baden-Württemberg bleibt Vorreiter
Baden-Württemberg ist bislang das einzige Bundesland mit einem eigenen Landes-Wärmegesetz. Es wurde 2008 eingerichtet und diente dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) als Vorbild. Dieses trat am 1. Januar 2009 in Kraft. Das Wärmegesetz Baden-Württembergs geht über das EEWärmeG hinaus, denn es nimmt auch den Gebäudebestand in die Pflicht zur Wärmenutzung Erneuerbarer Energien bei Sanierungen. Das EEWärmeG tat das bislang nicht – einen ersten Schritt in diese Richtung vollzog es mit der Novelle, die am 1. Mai dieses Jahres in Kraft trat: Nun ist die öffentliche Hand verpflichtet, bei Sanierungen ihres Gebäubebesitzes auch Erneuerbare Energien zur Wärme- und Kälteversorgung einzusetzen.
Dem Beispiel Baden-Württembergs könnten schon bald weitere Bundesländer folgen. Aktuell gibt es Überlegungen im Saarland und in Thüringen. Das EEWärmeG räumt den Ländern die Option ein, in Eigenregie die Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien durch eigene Gesetze auszuweiten. (Dittmar Koop)