Laut dem Antrag des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, der der Redaktion vorliegt, bedürfen schon wegen der bei der Errichtung des Bohrplatzes sowie den Bohrarbeiten entstehenden Eingriffen in den Naturraum in ausgewiesenen Naturschutzgebieten oder in gemäß den Richtlinien 79/409/EWG oder 92/43/EWG ausgewiesenen besonderen Schutzgebieten gemäß § 1 Abs. 1 Ziffer 8 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) bislang schon einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Nun soll dieses Verfahren auf alle Geothermie-Projekte mit einer Tiefe ab 1000 Meter u.a. wegen potentieller seismischer Aktivitäten erweitert werden, da sie anspruchsvolle Frac-, Stimulations- und Förderregime
erfordern. Da die Auswirkungen auf Leben und Gesundheit der im Bohrgebiet lebenden Bewohner bisher nur amtsintern bewertet werden, liegt keine Möglichkeit für sie vor einen Einfluß durch Einwendungen zu nehmen und somit auch kein Recht, gegen sie benachteiligende behördliche Zulassungsentscheidungen Rechtsmittel zu ergreifen. Die Drucksache 478/10 des Bundesrats weit unter Kosten folgenden interessanten Passus auf:
Zitat:"Die Durchführung der Prüfung der Umweltverträglichkeit durch die Genehmigungsbehörde erfordert den Nachweis der Umweltverträglichkeit mittels einer Umweltverträglichkeitsstudie durch den Unternehmer. Die Kosten dafür liegen im Bereich unter 100.000 € und sind damit im Vergleich zu den Kosten des Gesamtprojekts, die erfahrungsgemäß bei deutlich über 15 Mio. € liegen, eher gering." Weiterhin werden die behördlichen Kosten mit Null angegeben. Es erscheint naheliegend, dass damit die übliche innere behördliche Prüfung entfällt. Auch weitere Informationspflichten obligen damit offenbar dem Projektierer. Denn in der Drucksache heißt es weiter: "Informationspflichten für Bürger und die Verwaltung werden nicht eingeführt, geändert oder aufgehoben." (jw)
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