Die neue Verordnung beinhaltet zwar einige Verbesserungen im Vergleich zum vorherigen Entwurf. Doch vor allem Immobilienunternehmen können sich immer noch zu einfach vor dem Bau von Solaranlagen drücken.
Niederösterreich weist 116 Flächen für den Bau von Solarparks aus. Die Größe der Solaranlagen ist auf fünf Hektar begrenzt. Sollen zehn Hektar genutzt werden, ist ein Ökologiekonzept notwendig.
Die österreichische Regierung hat einen Entwurf für die Versteigerung von Marktprämien für Solar- Windkraft- Bioenergie- und Wasserkraftanlagen vorgelegt. Für die nächsten beiden Jahre ist die Ausschreibung von jeweils 700 Megawatt Solarstromleistung vorgesehen.
Solarprojekte auf benachteiligten Ackerflächen mit einer Gesamtleistung von 150 Megawatt pro Jahr können in Zukunft an den Ausschreibungen teilnehmen. Hannover will die Auswirkungen auf die Landwirtschaft im Blick behalten.
Auktionen für Kombinationen aus Windenergie-, Photovoltaikanlagen und Speichern laufen erst im nächsten Jahr an. In diesem Jahr verkauf die Bundesregierung ein verändertes Ausschreibungsdesign als Innovation.
Die Bundesregierung hat die Verordnung für die gemeinsamen Ausschreibungen von Marktprämien für Solarparks und Onshore-Windkraftanlagen beschlossen. Sie enthält neben dem Gebotspreis einen Aufschlag für das Verteilnetz.
Die Bayerische Staatsregierung hat eine Verordnung erlassen, in der sie den Bau von Solaranlagen auf Acker- und Grünlandflächen zulässt. Projektierer können jetzt solche Gebiete in ihre Planung mit einbeziehen. Es gelten aber einige Einschränkungen.
Das Bundeskabinett hat die Verordnung für die Ausschreibung von Photovoltaikleistung nochmals geändert. Neben der Absenkung der ausgeschriebenen Gesamtleistung ist die Verordnung inzwischen ein Monstrum von nahezu 100 Seiten und ein Schlag gegen die Bürgerenergie. Greenpeace Energy fordert den Verzicht auf die Ausschreibungen.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf für eine Verordnung vorgelegt, welche die Ausschreibung von Photovoltaikfreiflächenanlagen regelt. Darin sind weder Sonderregelungen für Bürgerprojekte noch ein Verbot von Anlagen auf Ackerflächen vorgesehen. Das stößt auf heftige Kritik.
Das Land Rheinland-Pfalz hat im Bundesrat eine neue Verordnung beantragt, nach der Geothermie-Projekte tiefer als 1000m nur noch mit bergbaulicher Umweltverträglichkeitsprüfung realisiert werden dürfen.