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Photovoltaik

BSW-Solar: Ausbau schneller möglich

Laut Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) ist ein schnellerer Ausbau der Photovoltaik in Deutschland denkbar. Mit diesem Vorstoß schaltet sich der BSW-Solar in die aktuelle Debatte um die Kernenergie und die Versorgungssicherheit mit Energie ein. Ein höherer Zubau ist aber abhängig vom politischen Willen. „Es bedarf dazu einer Verlässlichkeit seitens der Bundesregierung“, sagt Carsten Körnig, Geschäftsführer beim BSW-Solar gegenüber ERNEUERBARE ENERGIEN. „Da muss jetzt klar sein, dass es in den nächsten Jahren auch politisch gewollt ist, dass die Photovoltaik einen tragenden Anteil an der deutschen Stromversorgung übernehmen soll.“ Er fordert, dass die Förderung der Photovoltaik in den bisherigen dynamischen Form beibehalten wird. Die Bundesregierung sollte keine weiteren Förderabsenkungen beschließen. „Das wäre Gift für die Branche und würde den Ausbau bremsen“, so Körnig. „Hier muss die Bundesregierung deutlich machen, dass sie den Ausbau der Photovoltaik weiterhin will und dass sie erkennt, dass sie alle erneuerbaren Energien braucht.“

Deutliche Impulse für den Ausbau

Auch der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) sieht mehr Potenzial beim Ausbau der erneuerbaren Energien und insbesonderer der Photovoltaik. Bisher ist man davon ausgegangen, dass bis zum Jahr 2020 die installierte Leistung aller erneuerbarer Energien etwa 111 Gigawatt beträgt. Jetzt korrigiert der BEE die Zahlen nach oben und zeigt, dass bis 2020 122,6 Gigawatt möglich sind. Um das umzusetzen, bedarf es aber jetzt besonderer Maßnahmen seitens der Bundesregierung. Dazu stellt der BEE ein Aktionsprogramm erneuerbare Energien vor. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen sind „für den Gesetzgeber schnell und einfach umzusetzen und können dem Ausbau der erneuerbaren Energien deutliche Impulse geben“, sagt Dietmar Schütz, Präsident des BEE. Er betont, dass es dabei nicht darum geht, mehr Geld von der Bundesregierung zu fordern. „Wir möchten stattdessen ein Maßnahmebündel vorstellen, dass eher nichtmonetärer Art ist.“

Der BEE regt ein Erneuerbare-Energien-Ausbaubeschleunigungsgesetz an, in dem alle relevanten Regelungen auf den Prüfstand gestellt werden. Dabei geht es nicht nur um das Erneuerbare Energiengesetz (EEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWG). Auch andere Gesetze bedürfen der Veränderung. Ziel muss sein, die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und die Hemmnisse beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu beseitigen. So setzt sich der BEE dafür ein, dass Solaranlagen in die in den Privilegierungstatbeständen des §35 Bundesbaugesetzes mit erwähnt werden. In allen relevanten Gesetzen „muss das Ziel des Umstiegs auf erneuerbare Energien aufgenommen werden“, fordert Schütz.

Prioritäten beim Netzausbau ändern

Neben einer verbesserten Flächenerschließung zum Bau von Anlagen sollte die Bundesregierung auch die Netzregulierung neu ausrichten. „Wir müssen wegkommen von einem rein kostenorientierten Ausbau der Netzinfrastruktur“, erklärt Björn Klusmann, Geschäftsführer des BEE. „Stattdessen müssen wir zu einem zukunftsorientieren Ausbau der Netze seitens der Bundesnetzagentur kommen, der berücksichtigt, was in den nächsten Jahren kommt.“ Dabei entstehen keine Mehrkosten, sondern die Kosten werden nur nach vorn verlagert. „So können wir eine ausreichende Netzinfrastruktur schaffen, bevor ein Netzengpass entstehen kann“, erklärt Klusmann.

Ein zentraler Bestandteil ist die Schaffung von Anreizen für regenerative Kombikraftwerke und stärkere Investitionen in dezentrale Speicher. Mit einem zusätzlich verbesserten Lastmanagement „kann man damit eine nachfragegerechte Energieerzeugung sicherstellen“, so Klusmann. Eine dezentrale Verteilung von Anlagen ist außerdem geeignet, die Aufwendungen für den Netzausbau zu reduzieren, was erhebliche Kosten spart.

Die Einführung einer Erneuerbaren-Energie-Wärmeprämie soll Anreize schaffen, die Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien umzustellen. Damit würde der Ausbau der Solarthermie auf solide Füße gestellt. Als Grund nennt Klusmann die Ankündigung der Betreiber der Atomkraftwerke, nicht mehr in den Energie- und Klimafonds einzuzahlen. Daraus sollte aber unter anderem die Umstellung auf erneuerbare Energien bei der Gebäudesanierung bezahlt werden. „Wir müssen jetzt zur Kenntnis nehmen, dass wir einen verlässlichen Ersatz für den Energie- und Klimafonds brauchen“, so Klusmann weiter. Bei der Wärmeprämie soll die Öl- und Gasbranche finanziell in die Pflicht genommen werden. Denn sie soll die Wärmeprämie in Abhängigkeit vom Verbrauch zahlen. Damit kann der Wärmesektor den Umstieg von Öl und Gas auf erneuerbare Energien selbst finanzieren, ohne den Bundeshaushalt zu belasten. „Denn ein haushaltsunbahängiges Modell ist das effektivste Instrument, um die Energiewende im Gebäudebereich zu schaffen“, erklärt Klusmann. (Sven Ullrich)