Der neue Windenergieerlass galt als überfällig, als die drei an ihm beteiligten Ministerien ihn am vergangenen Mittwoch vorlegten. Schon vor einem Jahr war er angekündigt worden. Das Verkehrs sowie das Umwelt- beziehungsweise Klimaschutzministerium und die Staatskanzlei in Düsseldorf regeln nun auf 90 Seiten manches neu, was zuletzt für Unklarheiten und daher zu Verzögerungen im Windkraftausbau geführt hatte: Von der Landes- und Regionalplanung inklusive beispielsweise der grundsätzlichen Kriterien für das Planungskonzept wie Windhöffigkeit, Höhenbegrenzungen oder Konzentratkionsszonen, über Bauleitplanung, Genehmigungsverfahren, Überwachung und Gebühren, sogar Kleinwindanlagen bis zu den Tabubereichen oder ähnlichem, wozu auch der Landschaftsschutz gehört.
Der Erlass sei „eine wichtige Grundlage, um den notwendigen Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen endlich wieder in Schwung zu bringen“, kommentierte der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) dennoch zurückhaltend. „Vor allem die Regelungen zur Windenergienutzung in Landschaftsschutzgebieten und zum vereinfachten Verfahren der Landschaftsbildkompensationen“ seien gut, betonte der LEE. Allerdings seien die „Ersatzgeldleistungen … zu hoch ausgefallen“. Diese werden in einer Tabelle sehr systematisch aufgelistet und beziffern, wie viel Windparkprojektierer pro Meter Anlagenhöhe und Anlage an die Öffentlichkeit als Entschädigung dafür zahlen müssen, dass sie als minder oder nur mittelmäßig bis sogar hoch oder sehr hoch schützenswert eingestufte Landschaften mit ihren Industriebauten verändern. Positiv sieht der LEE NRW auch noch an, dass Waldgebiete ausdrücklich nicht als grundsätzliche Tabuzonen eingestuft werden.
Lob, aber auch Kritik: Neue bürokratische Bürden
Doch Kritik üben die Erneuerbare-Energien-Vertreter auch, vor allem an zusätzlicher Bürokratie und damit einhergehenden Kosten. Beispielsweise müssen Windparkplaner nun in einem Prüfradius von zehn Kilometern um seismologische Stationen herum den geologischen Dienst einbinden. Eine doppelte Absicherung der Rückbauverpflichtung ist in den Augen der Branche laut LEE ein weiterer unnötiger Bürokratie- und Kostenfaktor.
Klimapolitisches Ziel der Landesregierung ist es, den Anteil der Windenergie an der Stromversorgung des Landes bis 2020 auf 15 Prozent auszubauen. Allerdings hat der Ausbau der Windkraft bisher nur zu einem Anstieg des aus der Luft erzeugten Grünstromanteils in der Versorgung von 1,8 seit 2011 auf 4,1 Prozent geführt. Düsseldorf lobt hingegen, der jährliche Ausbau der Erzeugungskapazität aus Windparks habe sich seither relativ gerechnet verdreifacht.
(Tilman Weber)