Es ist nicht viel, was Bundeskanzlerin Merkel in der Pressekonferenz nach dem Bund-Länder-Treffen als Resultate vorsichtig anklingen ließ: Der von der Bundesregierung für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gesuchte Konsens mit den Bundesländern soll noch einmal knapp drei Wochen später gesucht und gefunden werden: Am 31. Mai werde die „Entscheidungssitzung“ stattfinden, vereinbarte der Gipfel. Außerdem gilt nun unwidersprochen, dass das EEG 2016 den weiteren Ausbau der regenerativen Stromerzeugung in Deutschland auf einen neuen Korridor begrenzen soll: Der Versorgungsanteil am Stromverbrauch muss demnach bis 2025 auf mindestens 40 Prozent wachsen, darf aber bis dahin nicht mehr als 45 Prozent ausmachen.
Dieses Ziel war bereits Grundlage zur jüngsten Novelle des EEG 2014. Damals hatten Bund und Länder ebenfalls einen Konsens zum EEG erzielt. Allerdings war das 40-45-Prozent-Ziel nicht im Gesetzestext selbst verankert, weil die Bundesländer sich hiergegen gestellt hatten. Stattdessen waren nur jährliche Höchst- und Mindestzubaumengen für verschiedene Erneuerbare-Energien-Träger im EEG verankert. Doch Windkraft an Land übertrifft das jährliche Zubau-Ziel von 2,5 Gigawatt (GW) netto bisher bei weitem.
Daher sind sich Bund und Länder wohl einig, dass das neue 2025-Ziel des Grünstromversorgungsanteils von maximal 45 Prozent gefährdet ist: Der gewünschte Ausbaukorridor werde derzeit überschritten. Nun sollten beide Seiten bis zur nächsten Verhandlungsrunde Ende Mai „überlegen, wie wir in diesen Korridor zurückkommen“, betonte Merkel. Denkbare „Stellgrößen“ sind in dem Gipfel definiert worden – allerdings legen sich die Verhandlungspartner erklärtermaßen noch auf keine davon fest.
Damit musste auch ein am Tag vor dem Gipfel geleaktes Instrument vorerst zurück in die Asservatenkammer. Mehrere Tageszeitungen hatten berichtet, die Bundesregierung wolle die Vergütungshöhe von Windparks an Land für eingespeisten EEG-Strom Anfang 2017 einmalig um 7,5 Prozentpunkte absenken. Welche Instrumente bis Ende Mai im Spiel bleiben, ließen die Verhandlungspartner offen. Angela Merkel sagte, Sie habe mit den Ministerpräsidenten „klugerweise heute nicht einen einzigen Parameter schon einmal festgesetzt … Sondern wir haben die Dinge eingegrenzt und Kompromissmöglichkeiten ausgelotet.“
Die fünf Ziele der Energiepolitik
Folgende Botschaften formulierte Angela Merkel auch auf anschließende Fragen von Journalisten:
- „Wir wollen, dass sozusagen alle in Deutschland ihren Beitrag zur Energiewende leisten sollen, aber es auch können.“ (Will die Bundesregierung nur diejenigen an der Energiewende beteiligen, die es ihrer Meinung nach unter den verschärften Bedingungen des Ausschreibungswettbewerbs ab 2017 noch können? Oder will sie möglichst viele Energiewendeakteure befähigen, sich beteiligen zu können?)
- „Da Deutschland regional unterschiedlich aufgebaut ist, sind die Betroffenheiten der einzelnen Bundesländer natürlich auch unterschiedlich.“ (Will sie den einzelnen Bundesländern ein unterschiedlich starkes Abrücken von Energiewendezielen zumuten – oder will sie diese gemäß ihren jeweiligen Vorzügen am Erneuerbaren-Ausbau beteiligen?)
- „Wir werden ein Höchstmaß an Verlässlichkeit haben, wenn ich zum Beispiel einmal an die Ausbaugröße hinsichtlich der Off-Shore-Windenergie denke.“ (Will sie die Verlässlichkeit und Planungssicherheit für Unternehmen und Investoren der Erneuerbaren weiterhin erhalten, oder soll diese nur noch für die Offshore-Windenergie gelten?)
- „Wir haben grundlastfähige erneuerbare Energien wie zum Beispiel die Biomasse, die gegenüber On-Shore-Wind und auch Photovoltaik wiederum ihren eigenen Charakter haben.“ (Will sie Bioenergie einsetzen, um die Grundlasterzeugung zu garantieren – oder nicht?)
- „… es geht eben auch um die Frage, wie sich die regionale Verteilung des Zubaus von On-Shore-Windenergie zu der Preisrelation und zu den verfügbaren Netzen verhält.“ (Müssen regionale Verteilung beim Zubau der Onshore-Windkraft, günstige Ausbaupreise und Netzausbau aufeinander abgestimmt werden – oder ist der regionale Windkraft-Ausbau allein vom daraus folgenden Windstrompreis und vorhandenem Netz abhängig?)
(Tilman Weber)