Denn das Bundeskabinett hat auf seiner Sitzung am 2. Februar beschlossen, dass es in diesem Jahr keine vorzeitige Absenkung der Vergütung für Strom aus Biogas gibt, was von Sander und dem Land Niedersachsen über eine Bundesratsinitiative angestrebt wird (ERNEUERBARE ENERGIEN 12/2010 und 2/2011). Da eine Initiative des Bundesrats bezüglich einer vorzeitigen Gesetzesänderung, in diesem Fall des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) der Zustimmung des Parlaments bedarf und darin die schwarz-gelbe Regierungskoalition die Mehrheit besitzt, ist es nun über den Kabinettsbeschluss praktisch unwahrscheinlich geworden, dass es in diesem Jahr über ein Vorschaltgesetz zu vorzeitigen Veränderungen bei der Vergütung von Strom aus Biogas nach EEG kommen wird.
Doch ist die Frage, ob Sander politisch überhaupt ernsthaft darauf zielte. Denn Bundesratsinitiativen werden gerne genutzt, um einfach nur politische Signale zu setzen und zugleich aktuell die eigene politische Klientel zu besänftigen, wenn diese im Aufruhr ist. Im Fall von Sander und Niedersachsen die Viehwirtschafts-Hochburgen im Cloppenburger Raum, die den massiven Maisanbau für Biogasanlagen beklagen. Er erhöht die Flächenkonkurrenz und verteuert ihnen die Futtermittel.
Es scheint, dass die Initiative Sanders zur Verwirklichung seines Grundgedankens über das Symbol Bundesratsinitiative genau zum anvisierten Erfolg führt. Denn zwar geben alle Parteien im Bundestag an, dass sie bei der Novelle des EEG auch im Bereich Biogasvergütung den Erfahrungsbericht des Bundesumweltministeriums (BMU) erst einmal abwarten wollen, um darauf fußend Entscheidungen zu treffen. Der Bericht ist für Mitte des Jahres angekündigt. Ein Erfolg für die niedersächsische Bundesratsinitiative ist unwahrscheinlich. Zumal selbst die Biogas-intensiven Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen bezüglich einer vorzeitigen Änderung abgewunken haben. Es gibt für Sanders Initiative also kaum Aussicht auf Erfolg. Doch zeichnet sich hinter den Kulissen ab, dass die politische Wahrnehmung über Parteigrenzen hinweg die Erkenntnis aufsaugt, dass es im Bereich Biogasvergütung durch das aktuelle EEG 2009 zu Fehlentwicklungen gekommen ist und dass man nun bei der anstehenden Novelle des EEG gegensteuern müsse. Die Klagen aus Niedersachsen tragen dazu ihr Scherflein bei.
In der Verlautbarung des BMU zum aktuellen Kabinettbeschluss der Bundesregierung heißt es: „Die anstehende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll zudem bestimmte Fehlentwicklungen aufgrund der Vergütungsstruktur für Strom aus Biogas korrigieren. In bestimmten Regionen hat die erheblich gestiegene Nachfrage nach Mais als Ausgangsrohstoff für Biogasanlagen zu einem übermäßigen Anbau von Mais geführt. Das Ergebnis: Die Pachtpreise für Agrarflächen steigen enorm, damit verschärft sich die Flächenkonkurrenz. Außerdem können sich diese Monokulturen negativ auf das Landschaftsbild und die Artenvielfalt auswirken.“
Conclusio BMU: „Betreiber von Neuanlagen, die Biomasse nach EEG verstromen, müssen sich ab 2012 auf eine angemessene Anpassung der Vergütungsregelungen einstellen“, heißt es nachfolgend. Es scheint also, als erreichte die Sander-Initiative (ERNEUERBARE ENERGIEN 12/2010 und 2/2011) am Ende den gewünschten Erfolg. (Dittmar Koop)