Während die Bundesregierung immer noch um die konkrete Umsetzung des Klimaschutzpakets in gesetzliche Regelungen ringt, hat der Bundesrat schon mal Nägel mit Köpfen gemacht. Auf ihrer jüngsten Sitzung hat das Gremium der Bundesländer einen Gesetzentwurf für eine Änderung des Miet- und Wohnungseigentumsgesetzes auf den Weg gebracht, um die Installation von Ladesäulen für Elektroautos zu vereinfachen. Denn genau das ist eine der großen Hürden, wenn es darum geht, die Elektromobilität in Städten zu ermöglichen. Schließlich haben dort nur die Wenigsten ihr eigenes Einfamilienhaus mit Garage oder Solarcarport, wo das Elektrofahrzeug geladen werden kann.
Anspruch gegenüber dem Vermieter
Immer wieder scheitert die Anschaffung eines Elektroautos an der Frage, wo das Gefährt geladen werden kann. Bisher war es extrem sperrig, die Installation eines Ladepunktes gegen die Widerstände von Vermietern oder Miteigentümern durchzusetzen. Das soll sich nach dem Willen der Bundesländer ändern. Denn der Gesetzentwurf der Länderkammer sieht vor, dass jeder Mieter einen Anspruch darauf hat, dass er seinem Stellplatz für das Elektroauto eine Ladestation errichten kann. Die Verweigerung dieser Möglichkeit darf nicht Bestandteil eines Mietvertrages sein. Grundsätzlich gilt das aber nur für Stellplätze, die der Elektromobilist von seinem Vermieter zugewiesen bekommt oder mietet.
Vermieter kann auch selbst bauen
Der Vermieter kann die Erlaubnis zwar verweigern. Er kommt damit aber nur durch, wenn er sich verpflichtet, selbst eine entsprechende Lademöglichkeit zu schaffen. Er kann den Mieter auch auf eine alternative Lademöglichkeit verweisen – etwa wenn es in unmittelbarer Nähe eine öffentlich zugängliche Ladestation gibt. Dies muss aber für den Mieter auch zumutbar sein.
Ausnahmsweise kann er die Installation eines Ladepunktes für ein Elektroauto auch verweigern, wenn sein Interesse am unveränderten Erhalt des Gebäudes überwiegt. Das bedeutet nichts anderes als dass der Bau der Ladestation nur verweigert werden darf, wenn dies die berechtigten Interessen seiner anderen Mieter beeinträchtigt.
Wohnungseigentum: Einfache Mehrheit reicht aus
Ähnliche Regelungen sieht die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes vor. Hier wollen die Bundesländer durchsetzen, dass Wohnungseigentümern der Einbau von Ladestationen erleichtert werden soll. Dazu soll in Zukunft ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer ausreichen, damit ein Wohnungseigentümer sich auf seinem Stellplatz einen Ladepunkt installieren kann. Bisher mussten alle Miteigentümer zustimmen.
Allerdings ist das alles noch keine beschlossene Sache. Denn beschließen kann die Änderung nur der Bundestag. Die Länderkammer hat den Entwurf schon über die Bundesregierung an das Parlament weitergeleitet. Wann der Bundestag diesbezüglich tätig wird, steht allerdings in den Sternen. Fest Fristen gibt es dafür nicht. Es ist auch nicht der erste Vorstoß der Bundesländer, um die Installation von Lademöglichkeit in Städten zu vereinfachen. Schon vor zwei Jahren hat die Länderkammer einen ähnlichen Vorschlag an das Parlament weitergeleitet. Dort liegt er aber bisher in der Schublade. Bis in die parlamentarische Beratung hat es der Gesetzentwurf noch nicht geschafft.