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Elektromobilität

5 Wege für weniger Treibhausgase im Verkehrssektor

Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Unterstützungspaket für die Elektromobilität beschlossen. Damit will sie endlich das Problem des Ausstoßes von Treibhausgasen im Verkehrssektor angehen, der nicht sinkt. „Wir brauchen hierfür bis 2030 auf deutschen Straßen zehn Millionen Elektro-Pkw, 500.000 Elektronutzfahrzeuge und 300.000 Ladepunkte.“, betont Ingo Strater, Pressesprecher im Bundesverkehrsministerium.

Deshalb hat die Bundesregierung unter anderem ein Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobiltät beschlossen. Neu ist jetzt, dass Unternehmen elektrische Lieferfahrzeuge jetzt im Jahr der Anschaffung mit 50 Prozent steuerlich abschreiben können. Außerdem wird es Gewerbesteuererleichterungen beim Mieten und Leasen von Elektroautos geben. Diese gilt zusätzlich zur regulären Abschreibungsregelung.

1. Weniger Steuern für Elektro-Dienstwagen

Das Bundesfinanzministerium verlängert aber noch schon bestehende Maßnahmen. So müssen Mitarbeiter, die einen elektrisch angetriebenen Dienstwagen auch privat nutzen, seit Anfang dieses Jahres nur 0,5 Prozent des Listenpreises pro Monat als sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Für Dienstwagen mit Verbrennungsmotor wird eine Versteuerung in Höhe von einem Prozent des Listenpreises fällig. Diese Regelung sollte ursprünglich 2021 auslaufen. Sie wird jetzt bis 2030 verlängert.

2. Ladestrom muss nicht versteuert werden

Auch die Steuerbefreiung für das Laden eines privaten Elektroautos im Unternehmen wird bis 2030 verlängert. Bisher war das Ende dieser Förderregelung für das Ende des Jahres 2020 vorgesehen. Diese Regelung besagt, dass die Arbeitnehmer im Betrieb den Ladestrom nicht als geldwerten Vorteil in ihrer Steuererklärung angeben müssen. Das Gleiche gilt für die Überlassung einer betrieblichen Ladesäule an die Mitarbeiter zur privaten Nutzung.

3. Den Dienstwagen im Visier

Mit den neuen Regelungen zielt das Finanzministerium vor allem auf betrieblich genutzte Elektroautos ab. Ein großer Anteil der Neuzulassungen sind Dienstwagen“, antwortet Kristina Wogatzki, Sprecherin im Bundesfinanzministerium, auf die Frage, warum der Schwerpunkt auf der Förderung von Elektroautos für Unternehmen liegt. „Wenn diese steuerlich gefördert werden, dann kann man davon ausgehen, dass Firmen da auch zugreifen. Nach einem Jahr oder vielleicht etwas länger stehen diese Wagen dann ja dem Gebrauchtwagenmarkt zur Verfügung, sodass so schrittweise auch eine Sättigung des Gebrauchtwagenmarkts herbeigeführt wird.“

4. Betriebsfahrrad bleibt steuerfei

Das Finanzministerium will aber nicht nur das Elektroauto als Alternative unterstützen, sondern setzt auch auf öffentliche Verkehrsmittel und das Fahrrad, um die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor zu senken. So muss ein Mitarbeiter bis 2030 keine Steuern für ein Fahrrad bezahlen, das ihm der Chef überlässt.

5. Jobticket pauschal versteuert

Außerdem werden sogenannte Jobtickets pauschal als geldwerter Vorteil besteuert. Denn dabei handelt es sich um Zeitkarten für den öffentlichen Nahverkehr, die der Unternehmer seinen Mitarbeitern in der Regel unentgeltlich überlässt. Die Mitarbeiter mit Jobticket können trotzdem weiterhin ihre Entfernungspauschale geltend machen.