Die niedersächsische Landesregierung hat unter dem etwas sperrigen Titel Freiflächensolarverordung die Regeln für den Bau von Solarparks verbessert. Denn damit hat sie die Flächenkulisse erweitert. Dabei handelt es sich um Flächen, auf denen Solaranlagen – jenseits von Gebäudedächern und Fassaden – erreichtet werden dürfen.
Damit lässt Hannover in Zukunft auch den Bau von Solarparks auf benachteiligten Acker- und Grünlandflächen zu. Dies sind Flächen, auf denen Landwirte kaum Erträge beim Anbau von Nahrungsmitteln erreichen. Niedersachsen ist damit das bereits fünfte Bundesland – nach Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen –, dass die entsprechende Öffnungsklausel im EEG nutzt, um den Ausbau von Solaranlagen in dem Bundesland zu beschleunigen.
Niedersachsen brauch 65 Gigawatt Solarleistung
Eine solche Beschleunigung des Ausbaus der Photovoltaik in Niedersachsen ist auch dringend notwendig. „Uns rennt sonst die Zeit davon. Bis 2040 brauchen wir 65 Gigawatt installierte Photovoltaikleistung, davon 15 Gigawatt auf Freiflächen. Derzeit beträgt die Stromkapazität aus Solarenergie in Niedersachsen allerdings nur 4,6 Gigawatt”, rechnet Olaf Lies, Energie- und Klimaschutzminister, vor. „Wir müssen also deutlich schneller werden. Die Photovoltaikpflicht auf Gewerbeneubauten war ein Schritt – dieser neue Erlass ist ein nächster.”
Entwicklungskosten für Projekte geringer
Denn mit dieser Verordnung verbessert Hannover die Chancen niedersächsischer Freiflächensolarprojekte, einen Zuschlag bei den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur zu bekommen, betont Lies. Schließlich sind die Entwicklungskosten auf einer ertragsarmen Acker- oder Grünlandfläche viel geringer als auf einer Konversionsfläche, wo der Boden in der Regel aufwändig aufbereitet oder sogar dekontaminiert oder im Falle von ehemaligen Militärflächen von alten Munitionsresten bereinigt werden muss. Auch die Installation der Unterkonstruktion ist auf diesen Ackerflächen in der Regel einfacher als bei Bau der Solaranlage auf einer ehemaligen Mülldeponie, wo die Deponieabdeckung nicht beschädigt werden darf.
Nur der Preis zählt
All diese Vorteile führen dazu, dass die Anlagen auf den ertragsarmen Landwirtschaftsflächen preiswerter sind und damit in den Ausschreibungen die Nase vorn haben. Denn im EEG ist geregelt, dass Solaranlagen auf Freiflächen mit einer Leistung zwischen 750 Kilowatt und 20 Megawatt nur eine Marktprämie in einer Auktion gewinnen können. Einziges Kriterium ist hier der Preis. Damit konkurrieren Solarparks auf Ackerflächen mit Projekten, die auf aufwändiger vorzubereitenden Flächen installiert werden. „Wir schaffen damit eine bessere Ausgangsposition im Wettbewerb mit Projekten aus anderen Bundesländern”, begründet Lies die Entscheidung, die Flächenkulisse zu öffnen. Denn bisher bekommen Anlagen in Niedersachsen in der Regel erst dann einen Zuschlag, wenn die Kontingente für Solarparks auf Ackerflächen in den anderen Bundesländern erschöpft sind – ein Grund, weshalb der Bau von großen Photovoltaikanlagen in Niedersachsen nur schleppend vorangeht.
Viel Leistung pro Jahr zugelassen
Hannover gibt in der Freiflächensolaranlagenverordnung aber nicht konkret vor, ob und wo die Anlagen tatsächlich gebaut werden dürfen. Dies entscheiden weiterhin die Investoren und die zuständigen Kommunen in ihrer konkreten Bauleitplanung. Die Verordnung enthält aber – wie in den anderen Bundesländern, in denen Solarparks auf Ackerflächen zulässig sind – eine jährliche Begrenzung dafür, in welchem Umfang Projekte aus den freigegebenen Gebieten an Ausschreibungen teilnehmen dürfen. „Mit 150 Megawatt ist diese im Vergleich zu anderen Bundesländern besonders großzügig und ausbaufreundlich gefasst”, betont die niedersächsische Landesregierung.
Auswirkungen auf die Landwirtschaft evaluieren
Allerdings wird Hannover die Höhe dieser Ausbaugrenze und deren Auswirkungen etwa auf die gegebenenfalls konkurrierende landwirtschaftliche Nutzung von Flächen regelmäßig begutachten. Die erste dieser geplanten Evaluierungen findet erstmals zum 31. Dezember 2023 statt. „Bisher folgte der Ausbau der Erneuerbaren vor allem dem ungeschriebenen Grundsatz: Wind im Norden – Sonne im Süden. Wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen, können wir uns eine so überkommene Denkweise aber nicht mehr leisten”, betont Olaf Lies.
Verpassen Sie keine Neuigkeit zur aktuellen Regelungen und Rahmenbedingungen für die Investition in Freiflächensolaranlagen. Abonnieren Sie dazu einfach unseren kostenlosen Newsletter. Hier können Sie sich anmelden.
Das ist auch interessante für Sie:
Wemag hat mehr PV-Strom im Netz
Sonnenstrom statt Schießpulver
Solaranlage wird neues Nutzungskonzept für ehemaligen Weinberg