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Solarpaket 1: Welche neuen Regelungen wird es geben?

Mit dem Solarpaket 1 sollen bürokratische Hürden abgebaut und Planungsprozesse beschleunigt werden. Immobilieneigentümern, Mieterinnen und Mietern sowie Landwirten und anderen professionellen Investoren werde damit der Zugang zu preiswertem Solarstrom erleichtert, lautet das Resümee des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW Solar).

So sollen Zugangsbarrieren zu bürgernah erzeugtem Solarstrom, zum Stromnetz und auch zu geeigneten Standorten für größere Solarkraftwerke abgebaut werden. Der Verband erwartet die Verabschiedung des Gesetzespakets im Bundestag in einer der kommenden zwei Sitzungswochen des Bundestages.

Keine Unterstützung für die Industrie

Doch ganz zufrieden kann die Branche natürlich nicht sein. Denn der Resilienzbonus, den sie zur Unterstützung einer heimischen Zell- und Modulproduktion gefordert hat, ist vom Tisch. Die Chance für einen Wiederaufbau der deutschen und europäischen Solarindustrie sei damit vertan. „Das Solarpaket enthält viel Licht, leider aber auch Schatten“, urteilt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar. „Wir sind zuversichtlich, dass das Gesetz als Energiewendebeschleuniger wirken wird und auf Dächern und Freiflächen in den nächsten Jahren noch mehr Solarmodule installiert werden können. Klimaschutz, Privathaushalte und Gewerbebetriebe werden profitieren. Heimische Solarmodulfabriken gehen jedoch leider weitgehend leer aus.“

Stromhandel im Gebäude erlaubt

Tatsächlich erwartet der Verband einige Impulse für den Zubau aus dem Solarpaket. So wird die Weitergabe von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes an mehrere private oder gewerbliche Stromverbraucher attraktiver. Denn mit einer gemeinsamen Gebäudeversorgung werden Anlagenbetreiber nicht mehr automatisch zum Energieversorger, sondern können den Solarstrom künftig barrierearm an Mieter und Mitbewohner veräußern. Den zusätzlich benötigten Strom können die Verbraucher von einem selbst gewählten Versorger beziehen.
Durch den Wegfall der Stromversorgerbürokratie erwartet der BSW Solar einen schnelleren Ausbau der Photovoltaik auf Mehrfamilienhausdächern und in Gewerbegebäuden. Hier wird auch die Abrüstung bei den Anforderungen an die Messtechnik wirken. Zusätzlich wird es Verbesserungen für Mieterstromprojekte geben.

Mehr Vergütung für Gewerbeanlagen

Positiv auswirken dürfte sich in diesem Bereich auch die Anhebung der Vergütungssätze für Anlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt. Damit wird die Photovoltaik für Unternehmen und Bewohner von Mehrfamilienhauseigentümer auch dann attraktiver, wenn nicht der gesamte Solarstrom im Gebäude verbraucht wird.

Mehr Dachanlagen müssen in die Ausschreibung

Auf Kritik hingegen stößt die Absenkung der Leistung von Dachanlagen, die eine Marktprämie in Ausschreibungen ergattern müssen. Lag die Grenze bisher bei einem Megawatt, müssen in Zukunft alle Anlagen ab 750 Kilowatt an den Auktionen teilnehmen, wenn sie eine Förderung bekommen wollen. Dies ist sicherlich eine Reaktion auf das verhaltene Interesse der Investoren in große Dachanlagen, an solchen Ausschreibungen teilzunehmen. Dieses geringe Interesse hat aber auch einen Grund: Das Risiko, keine Marktprämie zu bekommen, wirkt als Investitionshindernis für die Gewerbebetriebe, die eher Planungssicherheit brauchen, wenn es um die eigene Energieversorgung geht.

Landwirte können mehr Gebäude nutzen

Gefolgt ist die Ampelkoalition der Branchenempfehlung, die Regelungen für sogenannte Solarstadl zu aktualisieren. Dabei handelt es sich um Gebäude, die Landwirte seit 2012 im Außenbereich errichtet haben. Diese können sie jetzt mit Photovoltaikanlagen zu verbesserten Förderkonditionen nachrüsten.

Repowering wird erleichtert

Auch die Erneuerung von bestehenden Solaranlagen im Rahmen eines Repowering sollen genauso verbessert werden, wie die Regelungen zur Direktvermarktung. Bei der Direktvermarktung bleibt die Ampelkoalition allerdings hinter den Branchenerwartungen zurück.

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Im Bereich der Freiflächenanlagen wird es ebenfalls Verbesserungen geben. So sollen in Zukunft auch Solarparks mit einer Leistung von bis zu 50 Megawatt an Ausschreibungen teilnehmen können. Bisher liegt die Obergrenze bei 20 Megawatt. Zudem sollen landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten leichter genutzt werden können. Denn der Bau von Solaranlagen auf diesen Flächen soll grundsätzlich erlaubt sein. Die Bundesländer können dies nur noch bis zu einem bestimmten Grad einschränken, der die Zielerreichung beim Ausbau der Photovoltaik nicht gefährdet. Die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Solarstromerzeugung wird allerdings auf ein Maximum von 80 Gigawatt bis 2030 beschränkt. Dies entspreche etwa 0,5 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland, wie der BSW Solar mitteilt.

Auktionen für besondere Solaranlagen

Um auch andere Flächen effizienter zu nutzen, wird ein eigenes Auktionssegment mit einem eigenen Höchstwert für besondere Solaranlagen eingeführt. Darunter fallen Agri-PV-, Floating- und Mooranlagen sowie solare Parkplatzüberdachungen. Dies wird ein Untersegment der regulären Ausschreibungen für Solarparks sein. Damit sollen die Mehrkosten abgebildet werden, die solche aufwändigeren Konstruktionen mit sich bringen.

Netzanschluss von Solarparks bliebt aufwändig

Dass nicht alle Regelungen die Verhandlungen um das Solarpaket überstanden haben, zeigt sich beim Netzanschluss. So sollte ursprünglich eine Duldungspflicht beim Verlegen der Anschlusskabel von Solaranlagen im Boden von Nachbargrundstücken festgeschrieben werden. Diese gilt jetzt nur noch für Grundstücke, die im Eigentum der öffentlichen Hand sind. Privateigentümer können weiterhin die Verlegung der Kabel behindern. „Vermutlich auf Druck der Agrarlobby wurde hier zu kurz gesprungen“, kritisiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar. „Eine große Option zur Beschleunigung und Kostensenkung bei Solarparks bleibt ungenutzt.“ Denn die aufwändigen Verhandlung mit häufig verschiedenen Flächeneigentümern führt durchschnittlich zu einer Verlängerung der Planungsphase um sechs Monate und zu oft überhöhten Preisen bei der Netzanbindung.

Kleine Anlagen schneller anschließen

Für kleinere Anlagen wird hingegen der Netzanschluss einfacher. So können in Zukunft Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt einfach ans Netz angeschlossen werden, wenn der Netzbetreiber innerhalb von vier Wochen den Antrag auf einen Netzanschluss nicht beantwortet. Bisher galt diese Regelung nur für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10,8 Kilowatt. „Die bislang unverhältnismäßig strengen Regelungen beim Netzzugang gewerblicher PV-Systeme sollen darüber hinaus in mittleren Leistungsklassen vereinfacht werden – unter anderem auch die Erhöhung des Schwellenwertes zur Anlagenzertifizierung“, erklärt Carsten Körnig.

Zertifizierung vereinfacht

So brauchen in Zukunft nur noch Anlagen mit einer Leistung von mehr als 500 Kilowatt ein Zertifikat, bevor sie ans Netz gehen könnten. Bisher lag die Grenze bei 135 Kilowatt. Voraussetzung ist aber, dass die tatsächliche Einspeiseleistung 270 Kilowatt nicht überschreitet. Damit wird diese Regelung vor allem für Eigenverbrauchsanlagen relevant.

Vorteile der Speicher voll nutzen

Auch der Betrieb von größeren Gewerbe- und Netzspeichern soll verbessert werden. So wird das sogenannte Ausschließlichkeitsprinzip neu geregelt. Das bedeutet, dass nur Speicher, die Strom aus erneuerbaren Energien zwischenlagern, eine EEG-Vergütung bekommen kann. Netzdienstleistungen sind damit ausgeschlossen. Dies soll sich ändern. Denn Ziel der Neuregelung sei es, eine flexible Betriebsweise von Stromspeichern und die Nutzung mehrerer Vorteile der Speicher gleichzeitig – sogenannten multi-use – zu ermöglichen, ohne von dem Grundsatz abzuweichen, dass nur Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen förderfähig ist.

Speicher flexibler betreiben

Speichern soll es dadurch ermöglicht werden, sowohl die fluktuierende Erzeugung von Ökostromanlagen zwischenzuspeichern als auch einen Beitrag zum Stromsystem zu leisten, indem sie Netzstrom zwischenspeichern können. „Es ist wichtig und richtig, dass Speicher flexibler betrieben werden können. Dabei ist nun zentral, dass die Bundesnetzagentur in enger Zusammenarbeit mit der Branche die notwendigen Festlegungen trifft“, erklärt dazu Carsten Körnig. (su)