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Rahmenbedingungen ändern sich im kommenden Jahr

Neuregelungen für die Solarenergie treten in Kraft

Zum Jahreswechsel kommen einige Neuerungen auf die Solarbranche zu. Die entscheidendste Veränderung wird aber die Photovoltaik betreffen. Denn der Zwang zur Direktvermarktung wird ausgeweitet. Galt bisher die Regelung, dass nur Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von mehr als 500 Kilowatt den produzierten Solarstrom direkt an der Börse vermarkten mussten, sind ab kommenden Jahr auch Betreiber von Generatoren mit einer Leistung ab 100 Kilowatt von dieser Regelung betroffen.

Probleme für die Betreiber

Zwar gilt die Regelung nur für Anlagen, die ab 1. Januar 2016 neu in Betrieb gehen. Doch wird das einige Probleme für die Betreiber aufwerfen. Denn für die großen Direktvermarkter sind solche Anlagen zu klein als dass sie diese in ihr Portfolio aufnehmen. Zudem sind von der neuen Regelung vor allem kleine mittelständische Betriebe betroffen, die den Strom aus ihrer Anlage in der Regel zum größten Teil selbst verbrauchen und nur die Reststrommengen anbieten. „Dieses steigende Interesse an Eigenstrommodellen führt zu immer größeren Reststrommengen“, weiß Eberhard Holstein, Geschäftsführer von Grundgrün Energie. Der Berliner Dienstleister in einer der wenigen, die ein Angebot an die Betreiber solcher kleiner Anlagen machen. Über ein digitales Onlinetool können die Anlagen bei Grundgrün angemeldet werden. Der Dienstleister übernimmt dann die Vermarktung der Reststrommengen.

Reststrommengen vermarkten

Das ist nicht einfach. „Diese Reststrommengen sind schwieriger zu prognostizieren, da sie nicht nur wetter-, sondern auch verbrauchsabhängig zur Verfügung stehen“, erklärt Holstein. „Die Herausforderung bestand also darin, trotz kleiner Mengen, eine für alle Beteiligten einfache und damit kostengünstige Direktvermarktungslösung zu finden, die dennoch energiewirtschaftlich sinnvoll ist“, beschreibt er, wie seine Entwickler an das Problem herangegangen sind.“ Über das von Grundgrün entwickelte Onlinetool können die Anlagenbetreiber ein Preisangebot generieren. Sie bekommen dann weiterhin ihre Marktprämie vom Netzbetreiber, wie sie im EEG vorgesehen ist. Zusätzlich erhalten sie von Grundgrün den Erlös aus dem Stromverkauf abzüglich eines Entgelts. Voraussetzung ist, dass die Anlage fernsteuerbar ist, die Erzeugungsdaten online abgerufen werden können und sie über einen leistungsgemessenen Zähler verfügt.

Sonnensteuer steigt

Das EEG hält noch eine weitere Hürde für die Photovoltaik bereit. Denn ab kommendem Jahr gelten die neuen Sätze für die anteilige EEG-Umlage beim Eigenverbrauch. Dann müssen Betreiber von neu gebauten Anlagen mit einer Leistung von mehr als zehn Kilowatt 35 Prozent der EEG-Umlage auf ihren selbst verbrauchten Solarstrom zahlen. Bisher lag die Sonnensteuer bei 30 Prozent der aktuellen EEG-Umlage. Ab 1. Januar 2016 wird also eine Umlage von 2,22 Cent für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde fällig. Da auch im kommenden Jahr die Stromkosten weiter steigen, bleiben Eigenverbrauchsanlagen trotzdem noch wirtschaftlich, auch wenn sich die Amortisationszeiten um wenige Monate verlängern dürften.

Anforderungen an Gebäudeeffizienz steigen

Während die Bundesregierung mit den neu in Kraft tretenden Regelungen der Photovoltaikbranche das Leben schwer macht, verbessert sie die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Solarenergie zur Wärmeerzeugung. Denn am 1. Januar 2016 treten die neuen Regelungen der Energieeffizienzverordnung (EnEV) in Kraft. Dann müssen alle Neubauten noch einmal so weit effizienter ausgelegt werden, dass in ihnen 25 Prozent weniger Primärenergie verbraucht wird als es die bisherigen Anforderungen vorsehen. Von den neuen Regelungen sind Neubauten betroffen, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige ab dem 1. Januar 2016 eingereicht wird. Falls keine Baugenehmigung oder Bauanzeige erforderlich ist, ist der Baubeginn ab dem 1. Januar 2016 maßgeblich. Mit der Verschärfung der EnEV-Richtlinien will die Bundesregierung Druck auf die Bauherren machen, sich mit dem Thema Energieverbrauch bei der Planung auseinander zu setzen. Sie sollen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, dass der Energieverbrauch und damit die Emission von Treibhausgasen beim Heizen, Kühlen und Lüften sowie bei der Warmwasserbereitung drastisch sinken.

Ohne Erneuerbare geht es nicht mehr

Faktisch können dann die neu gebauten Gebäude nicht mehr ohne erneuerbare Energien auskommen. Darauf weißt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) hin. Entweder die Bauherren installieren eine Photovoltaikanlage und nutzen den mit ihr erzeugten Strom im Verdichter einer Wärmepumpe. Oder sie setzen auf eine solarthermische Anlage, um mit ihr einen Großteil der Wärmeversorgung abzudecken. In Kombination mit einem Pelletkessel sorgt der Bauherr für eine besonders klimafreundliche Art der Wärmeversrogung. „Mit Solarwärme ist man für die neuen Herausforderungen bestens gewappnet“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar. „Eine Sonnenheizung erreicht den neuen EnEV-Standard im Neubau kosteneffizient und komfortabel. Auch beim Austausch einer alten, ineffizienten Heizungsanlage sollte Solarenergie die erste Wahl sein“, sagt Körnig mit Blick auf die Kostenvorteile bei einem Heizungstausch.

Förderung für Solarthermie verbessert

Um auch für den Heizungstausch einen Anreiz zu schaffen, hat die Bundesregierung zudem die Förderung im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) verbessert. Über das Anreizprogramm Energieeffizienz werden die Fördersätze für den Austausch veralteter Heizungen um 20 Prozent erhöht, wenn dabei Solartechnik zum Einsatz kommt. „Der Umstieg auf Solarwärme war noch nie so attraktiv“, betont Carsten Körnig. „Eigenheimbesitzer sind gut beraten, veraltete Heizungen 2016 zu erneuern und dafür die ,Abwrackprämie' beim Bundesamt für Wirtschaft zu beantragen. Das macht sich für das Klima und den eigenen Geldbeutel gleichermaßen bezahlt.“ Im Regelfall winke Eigenheimbesitzern für die solare Heizungsmodernisierung künftig ein Zuschuss in Höhe von mindestens 3.600 Euro, rechnen die Experten vom BSW Solar vor. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist, dass der Inbetriebnahmezeitpunkt der neuen Solarheizung nach dem 1. Januar 2016 liegt. Die Förderung steht auf zwei Säulen. Auf der einen Seite können Hauseigentümer Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen und zum anderen zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse von der KfW-Bank bekommen. (Sven Ullrich)